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Ausgabe 1/2025
Amt Schönberger Land
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schönberg

Betrifft:

5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Flächen für die Wohnbebauung zwischen der Dassower Straße und der Feldstraße im Bogen der B104

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 26.11.2020 den Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Flächen für die Wohnbebauung zwischen der Dassower Straße und der Feldstraße im Bogen der B 104 gefasst. Es werden zwei Teilbereiche mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg betrachtet.

Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

1) Entwicklung von Wohnbauflächen im Teilbereich 1 unter Berücksichtigung des gesamträumlichen Konzeptes innerhalb des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der maßgeblichen Ziele der Wohnentwicklung; Beachtung von Anforderungen des Gemeinbedarfs.

Alternativbetrachtung zur verkehrlichen Anbindung von der Dassower Straße, von der Lindenstraße bzw. der Feldstraße. Integration von Aufenthalts- und Kommunikationsbereichen und Ergänzung der städtischen Infrastruktur an der Dassower Straße.

2) Rücknahme von Flächen im Teilbereich 2, die für die Wohnbauentwicklung nicht mehr betrachtet werden.

Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:

-

im Norden:

durch die Bundesstraße 104,

-

im Osten:

durch die Dassower Straße,

-

im Süden:

durch die rückwärtigen Flächen der Bebauung an der Lindenstraße,

-

im Westen:

durch die Feldstraße.

Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 2 wird wie folgt begrenzt:

-

im Nordosten:

durch die Trasse der Bahn zwischen Schönberg und Grevesmühlen,

-

im Osten:

durch Wohnbauflächen am Bünsdorfer Weg, insbesondere durch derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Norden und im Süden durch Flächen des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 14.1 für das Gebiet am Bünsdorfer Weg,

-

im Süden:

durch Grünflächen,

-

im Westen:

durch Waldflächen.

Die Teilbereiche 1 und 2 der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg sind dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Übersichtsplan

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 17.12.2024 den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadtschönberg für die Teilbereiche 1 und 2 gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Beteiligung der Abstimmung mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:

-

im Norden:

durch die Bundesstraße 104,

-

im Osten:

durch die Dassower Straße,

-

im Süden:

durch die rückwärtigen Flächen der Bebauung an der Lindenstraße,

-

im Westen:

durch die Feldstraße.

Der räumliche Geltungsbereich für den Teilbereich 2 wird wie folgt begrenzt:

-

im Nordosten:

durch die Trasse der Bahn zwischen Schönberg und Grevesmühlen,

-

im Osten:

durch Wohnbauflächen am Bünsdorfer Weg, insbesondere durch derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Norden und im Süden durch Flächen des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 14.1 für das Gebiet am Bünsdorfer Weg,

-

im Süden:

durch Grünflächen,

-

im Westen:

durch Waldflächen.

Der Teilbereich 1 und der Teilbereich 2 der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg sind dem vorstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg für die Teilbereiche 1 und 2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht werden in der Zeit

vom 11. Februar 2025 bis einschließlich 14. März 2025

zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet veröffentlicht.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, in 23923 Schönberg, während folgender Zeiten:

- Montag - Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

- Dienstag

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

- Donnerstag

von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 038828/330-1410) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhält hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen schriftlich hervorgebracht werden.

-

vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@schoenberger-land.de

-

Postanschrift des Amtes: Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg

-

Fax: 038828 / 330-2411

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten sowie im Rahmen eines vereinbarten Termins im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 23923 Schönberg auch zur Niederschrift abzugeben.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Schönberg, den 21.01.2025

gez. Lutz Götze
(Siegel)
Bürgermeister der Stadt Schönberg