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Uns Amtsblatt
Ausgabe 1/2025
Amt Schönberger Land
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow

Betrifft:

Satzung der Stadt Dassow über den Bebauungsplan Nr. 37 für den Bereich Travemünder Weg

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 17.12.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 für den Bereich Travemünder Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Travemünder Weges und wird wie folgt begrenzt:

-

im Norden:

durch ein unbebautes Grundstück in östlicher Angrenzung an den Hinterweg und weiter durch das bebaute Grundstück Travemünder Weg 10,

-

im Osten:

durch den Hinterweg,

-

im Süden:

durch den Travemünder Weg,

-

im Westen:

durch das bebaute Grundstück Travemünder Weg 9.

Das Plangebiet umfasst die unbebauten Bereiche des ehemaligen Flurstücks 113, für das eine neue Grundstücksbildung (Flurstücke 113/1, 113/2, 113/3) erfolgt ist. In dieser Grundstücksbildung ist auch bereits der öffentliche Teil für den straßenbegleitenden Gehweg am Travemünder Weg vorgesehen (Flurstück 113/5). Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 2.000 m².

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung von Flächen innerhalb der Siedlungslage und der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.

Der Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich Travemünder Weg wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Folgende Planunterlagen stehen zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung:

1.

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 für den Bereich Travemünder Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung.

2.

Geotechnischer Untersuchungsbericht (Baugrundgutachten), Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich Travemünder Weg – Untersuchung der Versickerungsfähigkeit, Geotechnisches Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Timm-Uwe Reeck, Wismar, 02.07.2024).

3.

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow, Gutachterbüro Bauer, Grevesmühlen, 10.10.2024.

4.

Wesentliche zur Planung vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

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Landkreis Nordwestmecklenburg, Untere Naturschutzbehörde

-

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

-

BUND M-V e.V.

Die vorgenannten Planunterlagen werden in der Zeit

vom 13. Februar 2025 bis einschließlich 18. März 2025

zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.

Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de während der Dauer der Veröffentlichung (Veröffentlichungsfrist) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist vom 13. Februar 2025 bis einschließlich 18. März 2025 als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, in 23923 Schönberg, während folgender Zeiten:

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Montag - Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

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Dienstag

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

-

Donnerstag

von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 038828/330-1410) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@schoenberger-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege schriftlich abgegeben werden.

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Postanschrift des Amtes: Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg

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Fax: 038828 / 330-2411.

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Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten sowie im Rahmen eines vereinbarten Termins im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 23923 Schönberg auch zur Niederschrift abzugeben.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de eingestellt.

Übersichtsplan

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Dassow, den 21.01.2025

gez. Sascha Kuhfuß
(Siegel)
Bürgermeister der Stadt Dassow