| Betrifft: | Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Dassow für einen Teilbereich in der Ortslage Barendorf nordwestlich der Seestraße am Dorfteich |
| hier: | Bekanntmachung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 09. April 2014 nach § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB. |
Die Stadtvertretung Dassow hat in der Sitzung vom 17. Dezember 2024 den bisherigen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 31 aufgehoben.
Seit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 31 „Am Dorfteich“ vom 09. April 2014, aber auch nach dem Grundsatzbeschluss von 2020, wurde die Bauleitplanung so konkretisiert, dass der damals geplante Geltungsbereich (farblich dargestellt) sowie auch die erforderlichen Planungsumgriffe sich stark reduziert haben.
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 09. April 2014 für den Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Dassow für einen Teilbereich in der Ortslage Barendorf nordwestlich der Seestraße am Dorfteich wird hiermit bekannt gemacht.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Dassow, den 21.01.2025
gez. Sascha Kuhfuß | (Siegel) |
Bürgermeister der Stadt Dassow | |