| Betrifft: | Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Dassow für einen Teilbereich in der Ortslage Barendorf nordwestlich der Seestraße am Dorfteich |
| hier: | Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB. |
Die Stadtvertretung Dassow hat am 17. Dezember 2024 in der öffentlichen Sitzung den Beschluss zur Aufstellung über den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 31 „Am Dorfteich“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB gefasst.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Bebauung im zentralen Ortslagenbereich Barendorf. Die Erschließungssicherung ist über eine verkehrsgerechte, neu herzustellende, Anbindung an das bestehende Baugebiet entlang der Straße „Strandkoppel“ auszurichten.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 55, 57 und 58 (ganze Parzellen) sowie Teile der Flurstücke 142 und 143, Flur 3 der Gemarkung Barendorf:
Die Öffentlichkeit kann sich während der Dienststunden im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Dabei besteht bis zum 17.02.2025 auch die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Dassow, den 21.01.2025
gez. Sascha Kuhfuß | (Siegel) |
Bürgermeister der Stadt Dassow | |