| Betrifft: | Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“ der Stadt Schönberg |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg hat in seiner Sitzung am 27.04.2021 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“ gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“ wird wie folgt begrenzt:
| - | im Norden: | durch Flächen für die Landwirtschaft und durch die Umgehungsstraße im Zuge der B 104, |
| - | im Osten: | durch die Dassower Straße, |
| - | im Süden: | durch die rückwärtige Bebauung der Grundstücke der Lindenstraße, |
| - | im Westen: | durch die Feldstraße bzw. eine ergänzende Bebauungsmöglichkeit für Flächen westlich der Feldstraße mit Übergang zu landwirtschaftlichen Flächen. |
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“ ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Es bestehen folgende Planungsziele:
| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung (Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen, Geschosswohnungsbau), |
| - | Bildung der Abschnitte auf der Ebene des Vorentwurfs für die zukünftige Entwicklung des gesamträumlichen und städtebaulichen Konzeptes und Gliederung in Teilbebauungspläne, |
| - | Berücksichtigung der Anforderungen an die Gemeinbedarfsinfrastruktur und Freizeit- und Erholungsinfrastruktur, |
| - | Regelung und Nachweis der leistungsfähigen verkehrlichen Anbindung. |
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 17.12.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“ gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Beteiligung der Abstimmung mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“ wird wie folgt begrenzt:
| - | im Norden: | durch Flächen für die Landwirtschaft und durch die Umgehungsstraße im Zuge der B 104, |
| - | im Osten: | durch die Dassower Straße, |
| - | im Süden: | durch die rückwärtige Bebauung der Grundstücke der Lindenstraße, |
| - | im Westen: | durch die Feldstraße bzw. eine ergänzende Bebauungsmöglichkeit für Flächen westlich der Feldstraße mit Übergang zu landwirtschaftlichen Flächen. |
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“ wurde reduziert und ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Schönberg „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird in der Zeit
vom 11. Februar 2025 bis einschließlich 14. März 2025
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen/ Gutachten liegen bereits vor und stehen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Verfügung und werden mit ausgelegt.
| 1. | Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Wohngebietsentwicklung in 23923 Schönberg „Lindenstraße“ – B-Plan Nr. 23, TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG, Hamburg, 24.04.2024 |
| 2. | Geotechnischer Bericht, Stadt Schönberg, Bebauungsplan Nr. 23, Hauptuntersuchung nach EC 7, Ingenieurgesellschaft für Grundbau und Umwelttechnik, Wittenförden, 28.05.2022 |
| 3. | Verkehrsuntersuchung zur Wohnerweiterung Erschließung B-Plan Nr. 23 in der Stadt Schönberg, LOGOS Ingenieur- und Planungsgesellschaft mbH Rostock,05.07.2022. |
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, in 23923 Schönberg, während folgender Zeiten:
| - | Montag - Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, |
| - | Dienstag | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| - | Donnerstag | von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 038828/330-1410) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhält hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen schriftlich hervorgebracht werden.
| - | vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@schoenberger-land.de |
| - | Postanschrift des Amtes: Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg |
| - | Fax: 038828 / 330-2411. |
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten sowie im Rahmen eines vereinbarten Termins im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 23923 Schönberg auch zur Niederschrift abzugeben.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Schönberg, den 21.01.2025
gez. Lutz Götze | (Siegel) |
Bürgermeister der Stadt Schönberg |
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