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Ausgabe 1/2025
Amt Schönberger Land
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow

Betrifft:

Satzung der Stadt Dassow über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gebiet zwischen Kaltenhofer Weg und Klützer Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 17.12.2024 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gebiet zwischen Kaltenhofer Weg und Klützer Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 umfasst zwei Änderungsbereiche. Die Änderungsbereiche werden wie folgt begrenzt.

Teilbereich 1:

-

im Norden:

durch die bebauten Grundstücke Kaltenhofer Weg 1a und Klützer Straße 2a,

-

im Osten:

durch den Kaltenhofer Weg,

-

im Süden:

durch das bebaute Grundstück Kaltenhofer Weg 1b und Grünflächen,

-

im Westen:

durch die Klützer Straße.

Teilbereich 2:

-

im Norden:

durch das bebaute Grundstück Kaltenhofer Weg 1b,

-

im Osten:

durch den Kaltenhofer Weg,

-

im Süden:

durch das bebaute Grundstück Klützer Straße 2,

-

im Westen:

durch Grünflächen auf dem Grundstück.

Das Planungsziel besteht in der Nachverdichtung des Allgemeinen Wohngebietes.

Die Änderungsbereiche (Teilbereich 1 und Teilbereich 2) der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gebiet zwischen Kaltenhofer Weg und Klützer Straße“ sind in dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gebiet zwischen Kaltenhofer Weg und Klützer Straße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Übersichtsplan

Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 17.12.2024 den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und für die Abstimmung mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 umfasst zwei Änderungsbereiche. Die Änderungsbereiche werden wie folgt begrenzt:

Teilbereich 1:

-

im Norden:

durch die bebauten Grundstücke Kaltenhofer Weg 1a und Klützer Straße 2a,

-

im Osten:

durch den Kaltenhofer Weg,

-

im Süden:

durch das bebaute Grundstück Kaltenhofer Weg 1b und Grünflächen,

-

im Westen:

durch die Klützer Straße.

Teilbereich 2:

-

im Norden:

durch das bebaute Grundstück Kaltenhofer Weg 1b,

-

im Osten:

durch den Kaltenhofer Weg,

-

im Süden:

durch das bebaute Grundstück Klützer Straße 2,

-

im Westen:

durch Grünflächen auf dem Grundstück.

Die Änderungsbereiche (Teilbereich 1 und Teilbereich 2) der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gebiet zwischen Kaltenhofer Weg und Klützer Straße“ sind in dem vorstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gebiet zwischen Kaltenhofer Weg und Klützer Straße“ der Stadt Dassow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) und die zugehörige Begründung, werden in der Zeit

vom 13. Februar 2025 bis einschließlich 18. März 2025

zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet veröffentlicht.

Die vorgenannten Unterlagen werden auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, in 23923 Schönberg, während folgender Zeiten:

-

Montag – Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

-

Dienstag

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

-

Donnerstag

von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 038828/330-1410) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhält hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen schriftlich hervorgebracht werden.

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vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@schoenberger-land.de

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Postanschrift des Amtes: Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg

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Fax: 038828 / 330-2411

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten sowie im Rahmen eines vereinbarten Termins im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 23923 Schönberg auch zur Niederschrift abzugeben.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird hingewiesen. http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schoenberger-Land/Bekanntmachungen einsehbar.

Dassow, den 21.01.2025

gez. Sascha Kuhfuß
(Siegel)
Bürgermeister der Stadt Dassow