Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird, nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16.12.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung des Landrates des Landkreises Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 / 2026 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |||
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| 2025 | 2026 | 2025 | 2026 |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 7.460.200 | 7.453.400 | 7.460.200 | 8.693.600 |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 9.941.100 | 9.869.700 | 10.646.800 | 11.354.400 |
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| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -2.480.900 | -2.416.300 | -3.186.600 | -2.660.800 |
| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |||
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| 2025 | 2026 | 2025 | 2026 |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 6.828.900 | 6.840.400 | 6.950.600 | 8.192.300 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] | 9.256.100 | 9.259.800 | 9.954.500 | 10.792.700 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -2.427.200 | -2.419.400 | -3.003.900 | -2.600.400 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus derInvestitionstätigkeit | 2.821.500 | 4.426.800 | 2.821.500 | 4.383.300 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus derInvestitionstätigkeit | 5.189.900 | 9.024.500 | 4.545.900 | 10.246.900 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus derInvestitionstätigkeit | -2.368.400 | -4.597.700 | -1.724.400 | -5.863.600 |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung)
| wird festgesetzt | von bisher (2025) | von bisher (2026) | auf (2025) | auf (2026) |
| 1.328.400 EUR | 2.001.700 EUR | 684.400 EUR | 3.267.600 EUR |
| 2025 von bisher EUR | 2026 von bisher EUR | 2025 auf EUR | 2026 auf EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2025 von bisher EUR | 2026 von bisher EUR | 2025 auf EUR | 2026 auf EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkreditewird festgesetzt | 2.000.000 | 2.000.000 | 2.000.000 | 2.000.000 |
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.
Die Regelungen bleiben unverändert.
Die weiteren Regelungen bleiben unverändert.
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
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| 2025 | 2026 |
| 1. | zum Ergebnishaushalt | ||
| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | ||
| von bisher | -1.357.860 EUR | -3.774.160 EUR |
| auf voraussichtlich | -2.063.571 EUR | -4.724.371 EUR |
| 2. | zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | ||
| von bisher | -125.229 EUR | -2.544.629 EUR |
| auf voraussichtlich | -701.930 EUR | -3.302.330 EUR |
| 3. | zum Eigenkapital | ||
| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | ||
| von bisher | 18.856.319 EUR | 16.592.619 EUR |
| auf voraussichtlich | 18.150.619 EUR | 16.348.119 EUR |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.01.2026 erteilt.
Schönberg, den 16.01.2026
gez. Lutz Götze | (Siegel) |
Bürgermeister |
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Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 05.01.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:
Nach Prüfung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025/2026 ergehen folgende Entscheidungen:
Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Nachtragssatzung 2025 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von
684.400 EUR (in Worten: sechshundertvierundachtzigtausendvierhundert Euro) genehmigt.
Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen reduziert sich um die Beträge der Zuwendungen Dritter für Investitionen, die bisher nicht für die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2025 veranschlagt sind.
Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Nachtragssatzung 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von
3.267.600 EUR (in Worten: drei Millionen zweihundertsiebenundsechzigtausend sechshundert Euro) genehmigt.
Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen reduziert sich um die Beträge der Zuwendungen Dritter für Investitionen, die bisher nicht für die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2026 veranschlagt sind.
Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen mit Ausnahme von zweckgebundenen Zuweisungen sind zur Verringerung des Kreditbedarfes einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei den Investitionsvorhaben zwingend zu berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten und Angebote sind dementsprechend zu nutzen.
Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Nachtragssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von je
2.000.000 EUR (in Worten: zwei Millionen Euro) vollständig genehmigt.
Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Stadt Schönberg quartalsweise über den täglichen Stand der Inanspruchnahme der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten hat. Der Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten drei Monate beizufügen. Weitere genehmigungspflichtige Festsetzungen sind in der 1. Nachtragssatzung 2025/2026 nicht enthalten. Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Amtsgebäude in 23923 Schönberg, Amtsstraße 2 während der Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung öffentlich aus.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird auf der Internetseite https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.01.2026 öffentlich bekannt gemacht.