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Ausgabe 10/2023
Amt Schönberger Land
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Bekanntmachung des Amtes Schönberger Land

Amt Schönberger Land

Stadt Schönberg

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Schönberg

Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 -

2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark Bünsdorfer Weg"

hier:

Bekanntmachung der Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB (Baugesetzbuch)

hier:

Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

Bekanntmachung der Einleitung eines ergänzenden Verfahrens

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 05.10.2023 den Beschluss zur Einleitung eines ergänzenden Verfahrens für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 — 2.Teil für das Wohngebiet „Wohnpark Bünsdorfer Weg" gefasst.

Das Bebauungsplanverfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 — 2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark am Bünsdorfer Weg" wurde nach den Vorschriften des § 13b BauGB, Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, geführt. Im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB erfolgt die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens auf das zweistufige Regelverfahren.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 — 2.Teil für das Wohngebiet „Wohnpark Bünsdorfer Weg" wird wie folgt begrenzt:

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im Norden und Nordosten:

-

im Südosten:

durch den Bünsdorfer Weg,

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im Südwesten:

durch eine vorhandene Hecke und daran angrenzend das bebaute Grundstück Arndtsberg Nr. 5 und getrennt durch einen öffentlichen Weg die bebauten Grundstücke Arndtsberg Nr. 7, Nr. 11,

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im Westen:

durch eine vorhandene Feldhecke.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 — 2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark Bünsdorfer Weg" sind nachfolgendem Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Beschluss zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Übersichtsplan

Quelle: www.gaia-mv.de

Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Der von der Stadtvertretung der Stadt Schönberg in der Sitzung am 05.10.2023 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 — 2.Teil für das Wohngebiet „Wohnpark Bünsdorfer Weg", bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) mit örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und lnformationen liegen in der Zeit

vom 14. November 2023 bis einschließlich 14. Dezember 2023

im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg während folgender Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag:

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 05.10.2023 bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Während dieser Auslegungsfrist können die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen/ Unterlagen und Fachgutachten eingesehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich zu den geänderten und ergänzten Teilen abgeben werden.

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Postanschrift des Amtes: Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4 in 23936 Schönberg

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E-Mail: s.plieth@schoenberger-land.de

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Fax: 038828 330-2411

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift vorzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 — 2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark am Bünsdorfer Weg" der Stadt Schönberg unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren lnhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren lnhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Zusätzlich sind der lnhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Unterlagen, Fachgutachten und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:

1.

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung

2.

Fachgutachten zum Bebauungsplan

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Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 - 2. Teil der Stadt Schönberg, TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG vom 22.12.2021

-

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 - 2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark am Bünsdorfer Weg" der Stadt Schönberg, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) auf Grundlage einer Potenzialabschätzung vom 15. September 2023

Die vorstehenden Unterlagen (Umweltbericht und Fachgutachten) enthalten folgende Arten umweltbezogener lnformationen:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:

Aussagen zur lmmissionssituation, Bestandsbewertungen und Vorbelastungen, gutachterliche Bewertung von passiven Schallschutzmaßnahmen, Aussagen zur Flächeninanspruchnahme und Auswirkungen auf Freiraum- und Erholungsnutzungen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Aussagen zum vorhandenen Vegetationsbestand, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für zusätzliche Eingriffe, Aussagen zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich innerhalb und außerhalb des Plangeltungsbereiches, Bestandserfassung und Bewertung der prioritären Arten (Brutvögel, Amphibien, Reptilien) und deren Lebensräume, Artenschutz und Maßnahmen zum Artenschutz, Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen, Bauzeitenregelungen, Aussagen zu den Natura 2000-Gebieten.

Schutzgut Fläche:

lnanspruchnahme einer bereits planungsrechtlich vorbereiteten Fläche, Nachverdichtung der Fläche.

Schutzgut Boden:

Beschreibung der Bodenverhältnisse und -eigenschaften, Aussagen zur Bodenbeschaffenheit und -bewertung, Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut unter Berücksichtigung der bereits bewerteten und ausgeglichenen Eingriffe, Aussagen zum Umfang künftiger Bodenversiegelungen und Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen durch zusätzliche Eingriffe sowie damit verbundene Ausgleichsmaßnahmen, Aussagen zum vorsorgenden Bodenschutz.

Schutzgut Wasser:

Beschreibung der Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse, lnformationen zur Grundwasserbeschaffenheit und Grundwasserneubildungsrate und zu eingeschränkten Versickerungsmöglichkeiten, Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung und zur Lage des Plangebietes außerhalb von Trinkwasserschutzzonen.

Schutzgut Klima und Luft:

Beschreibung der Klimaverhältnisse, Beschreibung der Auswirkungen durch die Planung, Lokalklima, Beschreibung der lufthygienischen Situation im Plangebiet und Auswirkungen durch die Planung, Aussagen zu baubedingten zeitlich begrenzten Erhöhungen von Schadstoffemissionen.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:

Nichtvorhandensein von Bau- und Bodendenkmalen und sonstige Kultur- und Sachgütern im Plangebiet, Hinweise zu Bodendenkmalen und deren Umgang bei evtl. Funden.

Schutzgut Landschaftsbild:

Beschreibung des Schutzgutes, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut, Entgegenwirken einer Zersiedlung und Zerschneidung der Landschaft, Auswirkungen der Bebauung auf das Landschaftsbild.

Wirkungsgefüge:

Beschreibung von Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern.

3.

Umweltbezogene Stellungnahmen

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 — 2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark am Bünsdorfer Weg" der Stadt Schönberg liegen vor und werden mit ausgelegt. Darin sind folgende Arten umweltbezogener lnformationen enthalten.

Hinweise zum Datenschutz

Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberder-land.de/Datenschutzerklärung.

Schönberg, den 18. Oktober 2023

gez. Stephan Korn

(Siegel)

Bürgermeister der Stadt Schönberg

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 18.10.2023 bekannt gemacht.