Betrifft: | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf |
| hier: | Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses |
| Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 03.08.2023 die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlenberg" beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt.
Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Landkreis Nordwestmecklenburg mit Schreiben vom 17.10.2023 ohne Auflagen genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert am 28. Juli 2023 (BGBI. I Nr. 221) bekannt gemacht. Die genehmigte 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung wirksam. Jede Person kann die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und die dazugehörige Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tage im Amt Schönberger Land, Fachbereich Gemeindeentwicklung, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.
Unbeachtlich werden:
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen-nutzungsplanes,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Selmsdorf unter Darlegung des die Verletzung begründen-den Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Selmsdorf, den 18.10.2023
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 18.10.2023 bekannt gemacht.