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Uns Amtsblatt
Ausgabe 10/2024
Amt Schönberger Land
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Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Wohnbebauung Rupensdorf“ der Stadt Schönberg

Auszug aus der digitalen topographischen Karte

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 13, 13a und 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Schönberg hat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnbebauung Rupensdorf“ sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung (inkl. Umweltbelange) zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Das Plangebiet befindet sich zentral in der Ortslage Rupensdorf. Die genaue Lage kann der Übersichtskarte entnommen werden.

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 mit örtlichen Bauvorschriften sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung (inkl. Umweltbelange) in der Zeit vom

28.10.2024 bis zum 29.11.2024

auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter folgender URL veröffentlicht.

www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/ Auslegungen

Zudem werden die Unterlagen in das Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.

https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene

Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg während folgender Öffnungszeiten:

- Montag - Donnerstag:

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

- Dienstag und Donnerstag:

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land

Dassower Straße 4, 23923 Schönberg

Tel.: 038828 – 330 1410

bauleitplanung@schoenberger-land.de

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Des Weiteren macht die Stadt Schönberg bekannt, dass gemäß §§ 13 und 13a BauGB im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Hinweise zum Datenschutz

Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird hingewiesen http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Schönberg, den 15.10.2024

gez. Lutz Götze
(Siegel)
Bürgermeister der Stadt Schönberg

Übersichtsplan

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen am 1710.2024 bekannt gemacht.