Der Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Roduchelstorf zum 31.12.2024 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Roduchelstorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Roduchelstorf hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 (i.d.F. vom 10.06.2025) der Gemeinde Roduchelstorf zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.
Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens -der
Gemeinde Roduchelstorf
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53a GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und der Bürgermeisterin erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Roduchelstorf abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde Roduchelstorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichtigung von Entscheidungen der Bürgermeisterin hinsichtlich des Rechnungswesens einbezogen.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwaltung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entsprechen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53a GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Roduchelstorf.
Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Roduchelstorf fest:
| Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum 31. Dezember 2024 | T€1.277,9 |
| Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2024 | % 60,5 |
| Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt zum Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2024 | % 95,1 |
| Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen zum 31. Dezember 2024 in Höhe von | T€ 46,1 |
| Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und langfristiges Fremdkapital) beträgt zum 31. Dezember 2024 | % 4,9 |
Die Gemeinde Roduchelstorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet.
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2024 beträgt | T€ -28,8 |
| Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in Höhe von | T€ 0,0 |
| Zweckgebundene Ergebnisrücklagen wurden gebildet in Höhe von | T€ 0,0 |
| Das Jahresergebnis 2024 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | T€ -28,8 |
| Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahren beträgt | T€ -312,8 |
Im Haushaltsjahr 2024 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben.
| Die Finanzrechnung 2024 weist einen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | T€ -10,6 |
| die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredite betragen in 2024 | T€ -11,5 |
| Es verbleibt ein Saldo in Höhe von | T€ -22,1 |
| Der Vortrag des Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen sowie der planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten aus Haushaltsvorjahre beträgt | T€ 23,3 |
Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren ist im Haushaltsjahr 2024 der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Finanzrechnung gegeben.
| Die Investitionsauszahlungen betragen in 2024 | T€ 4,5 |
| Sie sind im Haushaltsjahr 2024 finanziert durch |
|
| Investitionseinzahlungen | T€ 19,9 |
| Aufnahme von investiven Krediten | T€ 0,0 |
| durch Eigenmittel | T€ 0,0 |
| Die Investitionskredite haben unter Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um | T€ -11,5 |
| Die liquiden Mittel haben insgesamt abgenommen um | T€ -6,9 |
Der Haushaltsausgleich, gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik ist in der Ergebnisrechnung nicht erreicht und in der Finanzrechnung für die Gemeinde Roduchelstorf zum Haushaltsjahr 2024 gegeben.
Die Gemeinde Roduchelstorf hat die 11. Fortführung zum Haushaltssicherungskonzept erstellt, dieses wurde am 26.03.2024 durch die Gemeindevertretung beschlossen Die Genehmigung zum Haushaltsplan 2023/2024 erfolgt am 10.01.2023, Bekanntmachung am 17.01.2023 auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Roduchelstorf geben nach unserer Beurteilung keinen wesentlichen Anlass zu Besorgnis.
Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind.
Roduchelstorf, 14.07.2025
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.07.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung Roduchelstorf die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024 der Gemeinde Roduchelstorf in der Fassung vom 10.06.2025 zu empfehlen. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlussprüfung 2024 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 09.10.2025 bekanntgegeben.
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Roduchelstorf werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Schönberg, den 14.10.2025
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.10.2025 bekannt gemacht.