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Ausgabe 10/2025
Amt Schönberger Land
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2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf für das Haushaltsjahr 2024/2025

Aufgrund der § 45 i.V.m. bis § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.09.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

von bisher EUR

auf EUR

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

7.928.200

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

7.899.300

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

28.900

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

5.604.400

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

8.050.100

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-2.445.700

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

1.484.900

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

3.521.200

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-2.036.300

festgesetzt.

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf-nahmen ohne Umschuldungen (Kredit-ermächtigung) wird festgesetzt

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

Der Kassenkredit liegt über 10% der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen.

§ 5 Hebesätze

Sind in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Selmsdorf (Hebesatzsatzung) vom 08. Januar 2025 festgesetzt.

§ 6 Stellen gemäß Na2chtragsstellenplan

Bleibt unverändert.

§ 7 Weitere Vorschriften

Bleibt unverändert.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

2.

zum Finanzhaushalt

der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungenzum 31. Dezember des Haushaltsjahres

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezemberdes Haushaltsjahres

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 06.10.2025 erteilt.

Selmsdorf, den 14. Oktober 2025

gez. Marcus Kreft
(Siegel)
Bürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M.V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben von 02.10.2025 angezeigt worden. Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Schönberg, Amtsstraße 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Nachtragshaushaltssatzung wird auf der Internetseite https:/www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/ Bekanntmachungen am 16.10.2025 öffentlich bekannt gemacht.

gez. Kreft
Bürgermeister

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.10.2025 bekannt gemacht.