Aufgrund der § 45 i.V.m. bis § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.09.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden
| von bisher EUR | auf EUR | ||
| 1. | im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 7.928.200 | 5.705.200 | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 7.899.300 | 8.566.200 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 28.900 | -2.861.000 | |
| ||||
| 2. | im Finanzhaushalt | |||
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 7.797.400 | 5.604.400 |
|
| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 7.451.200 | 8.050.100 |
|
| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | 346.200 | -2.445.700 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 8.757.300 | 1.484.900 |
|
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 8.816.800 | 3.521.200 |
|
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -59.500 | -2.036.300 |
festgesetzt.
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf-nahmen ohne Umschuldungen (Kredit-ermächtigung) wird festgesetzt | von bisher 0 EUR | auf 3.870.000 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher 710.000 EUR | auf 3.000.000 EUR |
Der Kassenkredit liegt über 10% der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen.
Sind in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Selmsdorf (Hebesatzsatzung) vom 08. Januar 2025 festgesetzt.
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt |
|
|
| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 343.308. EUR |
|
| auf voraussichtlich | -2.821.200 EUR |
|
|
|
|
| 2. | zum Finanzhaushalt |
|
|
| der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungenzum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 5.125.261 EUR |
|
| auf voraussichtlich | -2.348.500 EUR |
|
|
|
|
| 3. | zum Eigenkapital |
|
|
| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezemberdes Haushaltsjahres | von bisher | 19.272.166 EUR |
|
| auf voraussichtlich | 16.450.966 EUR |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 06.10.2025 erteilt.
Selmsdorf, den 14. Oktober 2025
gez. Marcus Kreft | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M.V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben von 02.10.2025 angezeigt worden. Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Schönberg, Amtsstraße 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Nachtragshaushaltssatzung wird auf der Internetseite https:/www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/ Bekanntmachungen am 16.10.2025 öffentlich bekannt gemacht.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.10.2025 bekannt gemacht.