Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Grieben zum 31.12.2022 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 (i.d.F. vom 05.09.2023) der Gemeinde Grieben zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde. Die Gemeinde Grieben hat die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes übertragen. Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Grieben.
Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens -der
Gemeinde Grieben
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53a GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers bzw. des Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Grieben abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde Grieben sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichtigung von Entscheidungen des Bürgermeisters hinsichtlich des Rechnungswesens einbezogen.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwaltung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entsprechen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53a GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Grieben.
Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Grieben fest:
| Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum 31. Dezember 2022 | T€ 891,2 |
| Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 20 22 | % 69,4 |
| Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt zum Gesamtvermögen zum 31. Dezember 20 22 | % 97,1 |
| Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen zum 31. Dezember 2022 von | T€ 12,4 |
| Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und langfristiges Fremdkapital) beträgt zum 31. Dezember 20 22 | % 2,9 |
| Die Gemeinde Grieben ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. | |
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt | T€ - 35,9 |
| Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in Höhe von | T€ 0,0 |
| Zweckgebundene Ergebnisrücklagen wurden gebildet in Höhe von | T€ 0,0 |
| Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | T€ - 35,9 |
| Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahren beträgt | T€ - 256,3 |
| Im Haushaltsjahr 2022 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO- Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben. | |
| Die Finanzrechnung 2022 weist einen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von | T€ 3,5 |
| aus dem Vorjahr sind gem. §16 Abs.2 GemHVO-Doppik vorzutragen | T€ - 64,7 |
| die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredite betragen in 20 22 | T€ 1,8 |
| Es verbleibt ein Saldo in Höhe von | T€ - 63,0 |
| Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung und des Vortrages aus Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2022 in der Finanzrechnung nicht gegeben. | |
| Die Investitionsauszahlungen betragen in 20 22 | T€ 1,8 |
| Sie sind im Haushaltsjahr 2022 finanziert durch |
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| Investitionseinzahlungen | T€ 32,2 |
| Aufnahme von investiven Krediten | T€ 0,0 |
| durch Eigen mittel | T€ 0,0 |
| Die Investitionskredite haben unter Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um | T€ 1,8 |
| Die liquiden Mittel haben insgesamt zugenommen um | T€ 32,1 |
Der Haushaltsausgleich der Gemeinde Grieben ist insgesamt in der Ergebnis- und Finanzrechnung, gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik, im Haushaltsjahr 2022 nicht gegeben.
Die Gemeinde Grieben hat die 12. Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes erstellt. Dieses wurde am 26.01.2021 durch die Gemeindevertretung beschlossen und der Rechtsaufsicht des LK NWM am 24.02.2021 mit der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2021/2022 vorgelegt. Die erforderliche Genehmigung zur Haushaltssatzung 2021 / 2022 erfolgte am 09.03.2021.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Grieben geben nach unserer Beurteilung Anlass zu Besorgnis. Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind.
Schönberg, 21.09.2023
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung Grieben die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 der Gemeinde Grieben in der Fassung vom 05.09.2023 zu empfehlen.
Der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2022 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 19.10.2023 bekanntgegeben.
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schönberger Land über die Prüfungen zum Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Grieben werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Schönberg, 09.11.2023
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.11.1023 bekannt gemacht.