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Ausgabe 11/2023
Amt Schönberger Land
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Amtliche Bekanntmachung des Amtes Schönberger Land

Amt Schönberger Land

Stadt Dassow

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow

Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für den Bereich Teilgartenstraße 3 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

hier:

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 28.02.2023 die Ergänzung der Stadt Dassow für den Bereich Teilgartenstraße 3 in Dassow gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für den Bereich Teilgartenstraße 3 in Dassow gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist nachfolgendem Übersichtsplan zu entnehmen.

Quelle: www.gaia-mv.de

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für den Bereich Teilgartenstraße 3 in Dassow gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Alle Interessierten können die Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für den Bereich Teilgartenstraße 3 in Dassow gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB von diesem Tag an im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, 23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Die in Kraft getretene Satzung und die zugehörige Begründung werden ergänzend in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen eingestellt.

Ein Verstoß gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467), enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 KV M-V). Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Frist eines Jahres schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Dassow geltend gemacht wird.

Dassow, den 15.11.2023

gez. Annett Pahl

(Siegel)

Bürgermeisterin der Stadt Dassow

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.11.1023 bekannt gemacht.