Titel Logo
Uns Amtsblatt
Ausgabe 11/2024
Amt Schönberger Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hauptsatzung der Stadt Dassow

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 5. November 2024

Aufgrund des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 8. Juli 2024 und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am 4. November 2024 nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow erlassen:

Artikel 1

Änderungen der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 21. April 2020 wird wie folgt geändert:

-

§ 9 Abs. 1 S. 5 und 6 werden wie folgt geändert:

(1) (…) Die Besetzung erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Stellvertretende Mitglieder werden bestimmt.

-

§ 9 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

(5) Der Hauptausschuss entscheidet über das Einvernehmen bei Personalentscheidungen der Gemeindebediensteten nach § 39 Abs. 2 S. 4 KV M-V.

-

§ 10 Abs. 1 S. 3 bis 5 werden wie folgt geändert:

(1) (…) Die Besetzung erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. In der Geschäftsordnung wird die Berechnung der Sitzverteilung geregelt. Stellvertretende Mitglieder werden bestimmt.

-

§ 10 Abs. 5 S.4 wird wie folgt geändert:

(4) (…) Stellvertretende Mitglieder werden bestimmt. (…)

-

§ 10 Abs. 6 wird wie folgt geändert:

(5) Die Stadtvertretung bestimmt gem. § 132 KV M-V aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Stellvertretende weitere Mitglieder des Amtsausschusses werden nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren bestimmt.

-

§ 14 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

(2) In den nachfolgend genannten Ortsteilen sind Ortsteilvertreterinnen bzw. Ortsteilvertreter in der vorgegebenen Anzahl zu bestimmen.

Die Besetzung der Ortsteilvertretungen erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren spätestens sechs Monate nach der Kommunalwahl. Die / der Vorsitzende und ihre Stellvertreterin / sein Stellvertreter bzw. sein Stellvertreter werden aus der Mitte der Ortsteilvertretung mit einfacher Mehrheit von den Mitgliedern der Ortsteilvertretung gewählt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt nach Abschluss des qualifizierten Anzeigeverfahrens beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Dassow, den 5. November 2024

gez Kuhfuß

(Dienstsiegel)

Bürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 12.11.2024 bekannt gemacht.