Aufgrund des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 9. Juli 2024 und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am 4. November 2024 nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf erlassen:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf vom 9. Januar 2020 wird wie folgt geändert:
| - | § 9 Abs. 1 S. 5 und 6 werden wie folgt geändert: |
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| (1) (…) Die Besetzung erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Stellvertretende Mitglieder werden bestimmt. |
| - | § 9 Abs. 5 wird wie folgt geändert: |
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| (5) Der Hauptausschuss entscheidet über das Einvernehmen bei Personalentscheidungen der Gemeindebediensteten nach § 39 Abs. 2 S. 4 KV M-V. |
| - | § 10 Abs. 1 S. 3 und 4 werden wie folgt geändert: |
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| (1) (…) Für den Fall der Verhinderung der Ausschussmitglieder ist jeweils ein Stellvertreter zu bestimmen. Die Besetzung erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. (…) |
| - | § 10 Abs. 4 S. 5 wird wie folgt geändert: |
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| (4) (…) Stellvertretende Mitglieder werden bestimmt. (…) |
| - | 10 Abs. 5 wird wie folgt geändert: |
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| (5) Die Gemeindevertretung bestimmt gem. § 132 KV M-V aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Stellvertretende weitere Mitglieder des Amtsausschusses werden nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren bestimmt. |
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt nach Abschluss des qualifizierten Anzeigeverfahrens beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lüdersdorf, den 5. November 2024
gez. Prof. Dr. Huzel | (Dienstsiegel) |
Bürgermeister |
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Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 12.11.2024 bekannt gemacht.