Auf der Grundlage des §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.Juli 2011 (GVOBl.M-V S.777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.Juli 2019 (GVOBl.M-V S.467), und der §§1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.April 2005 (GVOBl.M-V 2005 S.146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.Mai 2023 (GVOBl.M-V S.650) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Lüdersdorf vom 1.Oktober 2024 nachfolgende Satzung erlassen:
Die Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Erhebung einer Hundesteuer vom 08.12.2022 wird wie folgt geändert:
Der §6 Abs.3 (Steuerbefreiung) erhält folgende Fassung:
„Hunde, die nachweislich aus einem Tierheim eines eingetragenen Tierschutzvereins in der Bundesrepublik Deutschland übernommen werden, sind steuerbefreit. Die Befreiung gilt nicht für gefährliche Hunde gemäß §5 Abs.2 dieser Satzung.“
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Erhebung einer Hundesteuer tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lüdersdorf, den 12. November 2024
gez. Prof. Dr. Huzel | (Dienstsiegel) |
Bürgermeister |
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Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß §5 Abs.5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 12.11.2024 bekannt gemacht.