Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.10.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden
| 1. |
| im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 8.105.600 | 8.162.500 |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 9.934.900 | 10.357.700 |
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| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -1.829.300 | -1.287.700 |
| 2. |
| im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR |
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| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 7.680.600 | 7.737.500 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 9.568.400 | 9.991.200 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -1.887.800 | -2.253.700 |
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| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 3.179.600 | 3.210.100 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 8.451.500 | 8.482.000 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -5.271.900 | -5.271.900 |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht verändert.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bestehen.
Die Hebesätze für Realsteuer werden nicht verändert.
Die Gesamtzahl der ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert bestehen
Die Wertgrenzen bleiben unverändert bestehen.
Die Bewirtschaftungsregeln bleiben unverändert bestehen.
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt | |
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| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | |
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| von bisher | -1.625.227 EUR |
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| auf voraussichtlich | -1.287.700 EUR |
| 2. | zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | |
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| von bisher | -1.859.806 EUR |
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| auf voraussichtlich | -2.253.700 EUR |
| 3. | zum Eigenkapital der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | |
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| von bisher | 13.896.353 EUR |
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| auf voraussichtlich | 14.913.411 EUR |
Lüdersdorf, den 03.11.2025
gez. Prof. Dr. Huzel | (Siegel) |
Bürgermeister |
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Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2, 48 Absatz 1 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.10.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichten Teile. Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Schönberg, Amtsstraße 2, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird auf der Internetseite https:/www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen am 04.11.2025 öffentlich bekannt gemacht.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 0411.2025 bekannt gemacht.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen