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Ausgabe 11/2025
Amt Schönberger Land
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Lüdersdorf für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.10.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

1.

im Ergebnishaushalt

von bisher EUR

auf EUR

der Gesamtbetrag der Erträge

8.105.600

8.162.500

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

9.934.900

10.357.700

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-1.829.300

-1.287.700

2.

im Finanzhaushalt

von bisher EUR

auf EUR

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

7.680.600

7.737.500

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

9.568.400

9.991.200

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-1.887.800

-2.253.700

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

3.179.600

3.210.100

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

8.451.500

8.482.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-5.271.900

-5.271.900

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht verändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bestehen.

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für Realsteuer werden nicht verändert.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert bestehen

§ 7 Wertgrenzen

Die Wertgrenzen bleiben unverändert bestehen.

§ 8 Bewirtschaftungsregeln

Die Bewirtschaftungsregeln bleiben unverändert bestehen.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

von bisher

-1.625.227 EUR

auf voraussichtlich

-1.287.700 EUR

2.

zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

-1.859.806 EUR

auf voraussichtlich

-2.253.700 EUR

3.

zum Eigenkapital der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

13.896.353 EUR

auf voraussichtlich

14.913.411 EUR

Lüdersdorf, den 03.11.2025

gez. Prof. Dr. Huzel

(Siegel)

Bürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2, 48 Absatz 1 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.10.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichten Teile. Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Schönberg, Amtsstraße 2, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird auf der Internetseite https:/www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen am 04.11.2025 öffentlich bekannt gemacht.

gez. Prof. Dr. Huzel
Bürgermeister

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 0411.2025 bekannt gemacht.

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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen