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Ausgabe 11/2025
Amt Schönberger Land
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Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die Gemeindevertretung Lüdersdorf

Amt Schönberger Land

Der Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die Gemeindevertretung Lüdersdorf

Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr André Hirndorf mit Wirkung zum 01.10.2025 erklärt, dass er sein Mandat als Gemeindevertreter niederlegt.

Der Sitz geht gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) über, aus dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf

Herrn Andreas Reiher

übergeht. Herr Reiher hat den Sitz in der Gemeindevertretung angenommen.

Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Lüdersdorf und die untere Rechtsaufsichtbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe beim Gemeindewahlleiter, 23923 Schönberg, Am Markt 15, zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung

Schönberg, den 10.11.2025

gez. Sperling
Gemeindewahlleiter