Amt Schönberger Land
Der Gemeindewahlleiter
Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr André Hirndorf mit Wirkung zum 01.10.2025 erklärt, dass er sein Mandat als Gemeindevertreter niederlegt.
Der Sitz geht gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) über, aus dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.
Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf
Herrn Andreas Reiher
übergeht. Herr Reiher hat den Sitz in der Gemeindevertretung angenommen.
Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Lüdersdorf und die untere Rechtsaufsichtbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe beim Gemeindewahlleiter, 23923 Schönberg, Am Markt 15, zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung
Schönberg, den 10.11.2025