Amt Schönberger Land
Der Gemeindewahlleiter
Gemäß § 33 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) i.V.m. § 37 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKOW M-V) wurde auf der Grundlage der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 13. November 2025 das endgültige Wahlergebnis festgestellt, welches hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
Bürgermeisterwahl der Stadt Dassow
| Wahlberechtigte insgesamt: | 3.452 |
| Wähler insgesamt: | 1.868 |
| Gültige Stimmen: | 1.862 |
| Ungültige Stimmen: | 6 |
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| Gewählte Bewerberin: | Frau Kerstin Weiss |
| Kurzbezeichnung: | SPD |
| Anzahl der Stimmen: | 1.017 |
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| Weiterer Bewerber: | Herr Florian Müller |
| Kurzbezeichnung: | WGO |
| Anzahl der Stimmen: | 845 |
Gemäß § 35 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes der Stadt Dassow gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe dieses Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde zu.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei dem Gemeindewahlleiter des Amtes Schönberger Land, Am Markt 15 in 23923 Schönberg, zu erheben.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Schönberg, den 13.11.2025