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Uns Amtsblatt
Ausgabe 11/2025
Amt Schönberger Land
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Wahlergebnis Dassow

Amt Schönberger Land

Der Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers

Gemäß § 33 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) i.V.m. § 37 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKOW M-V) wurde auf der Grundlage der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 13. November 2025 das endgültige Wahlergebnis festgestellt, welches hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

Bürgermeisterwahl der Stadt Dassow

Wahlberechtigte insgesamt:

3.452

Wähler insgesamt:

1.868

Gültige Stimmen:

1.862

Ungültige Stimmen:

6

Gewählte Bewerberin:

Frau Kerstin Weiss

Kurzbezeichnung:

SPD

Anzahl der Stimmen:

1.017

Weiterer Bewerber:

Herr Florian Müller

Kurzbezeichnung:

WGO

Anzahl der Stimmen:

845

Gemäß § 35 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes der Stadt Dassow gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe dieses Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde zu.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei dem Gemeindewahlleiter des Amtes Schönberger Land, Am Markt 15 in 23923 Schönberg, zu erheben.

Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Schönberg, den 13.11.2025

gez. Lars Sperling
Gemeindewahlleiter