Der Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens 2024 der Stadt Dassow zum 31.12.2024 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 (i.d.F. vom 01.10.2025) des SSV der Stadt Dassow zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.
Die örtliche Prüfung umfasst, gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens für das
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53a GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und der Bürgermeisterin erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Dassow abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein erforderliches Maß bezogen.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwaltung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entsprechen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53a GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow.
Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnisse des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow ergänzend fest:
| Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum 31. Dezember 2024 | T€ 55,2 |
| Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2024 | % 0,0 |
| Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt zum Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2024 | % 91,5 |
| Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen zum 31. Dezember 2024 in Höhe von | T€ 0,0 |
| Die Verbindlichkeiten Quote (kurzfristiges und langfristiges Fremdkapital) beträgt zum 31. Dezember 2024 | % 8,5 |
Das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Dassow ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht.
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2024 beträgt | T€ 0,0 |
| Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in Höhe von | T€ 0,0 |
| Das Jahresergebnis 2024 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | T€ 0,0 |
| Der Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren beträgt | T€ 0,0 |
Im Haushaltsjahr 2024 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 (1) GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung des Ergebnisvortrages aus Vorjahren gegeben.
| Die Finanzrechnung 2024 weist einen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von | T€ - 10,2 |
| aus dem Vorjahr sind gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik vorzutragen: | T€ - 13,7 |
| die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredite betragen in 2024 | T€ 0,0 |
| Es verbleibt ein Saldo in Höhe von | T€ - 23,7 |
Im Haushaltsjahr 2024 ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht gegeben, gemäß § 16 Abs. 2 (2) GemHVO- Doppik.
| Die Investitionsauszahlungen betragen in 2024 | T€ 0,0 |
| Sie sind im Haushaltsjahr 2024 finanziert durch |
|
| Investitionseinzahlungen | T€ 19,7 |
| Aufnahme von investiven Krediten | T€ 0,0 |
| durch Eigenkapital | T€ 0,0 |
| Die Investitionskredite haben unter Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um | T€ 0,0 |
| Die liquiden Mittel haben insgesamt zugenommen um | T€ 9,4 |
Das städtebauliche Sondervermögen wird zum 31.12.2024 beendet. Mit der Auflösung des Sondervermögens werden die Bilanzbestände vom 31.12.2024 in den Kernhaushalt der Stadt Dassow zum 01.01.2025 übernommen. Die Kontobewegungen auf dem Treuhandkonto des SSV Stadt Dassow in den folgenden Jahren bis zur Auflösung des Treuhandkontos sind entsprechend im Kernhaushalt der Stadt Dassow darzustellen.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen.
Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine weiteren Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von Bedeutung sind.
Dassow, 29.10.2025
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2025 beschlossen, der Stadtvertretung Dassow die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2024 des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow in der Fassung vom 01.10.2025 zu empfehlen.
Ferner wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss die Beendigung und Auflösung des Sondervermögens unter der Maßgabe der Übernahme der Bilanzbestände in den Kernhaushalt der Stadt Dassow zum 01.01.2025 befürwortet.
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2024 des SSV der Stadt Dassow wurden der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 18.11.2025 bekanntgegeben.
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2024 des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2024 und der Bestätigungsvermerk des SSV der Stadt Dassow liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Dassow, 19.11.2025
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 20.11.2025 bekannt gemacht.