Amt Schönberger Land
Gemeinde Lüdersdorf
| Betrifft: | 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lüdersdorf für das Gebiet südöstlich der Ortslage Wahrsow |
| hier: | Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung |
Die von der Gemeindevertretung Lüdersdorf in der Sitzung am 24.10.2023 beschlossene 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lüdersdorf für das Gebiet südöstlich der Ortslage Wahrsow (Lage des Gebietes gemäß Übersichtskarte) wurde durch den Landkreis Nordwestmecklenburg mit Schreiben vom 27.11.2023, AZ.: 13074049-F-Plan 6.Ä., gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lüdersdorf wird mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung wirksam.
Alle Interessierten können die genehmigte 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lüdersdorf, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 23923 Schönberg während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Absatz 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB werden gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lüdersdorf geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf die Bestimmung des § 5 Absatz 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, S. 777) wird hingewiesen. Ergänzend sind die Dokumente der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lüdersdorf in das Internet unter der Adresse www.schoenbergerland.de/ Bekanntmachungen sowie in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht.
Lüdersdorf, den 22.12.2023
gez. Prof. Dr. Huzel | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekantmachungen am 19.12.2023 amtlich bekannt gemacht.