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Ausgabe 12/2023
Amt Schönberger Land
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Bekanntmachung der Stadt Dassow

Amt Schönberger Land

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Dassow

Betrifft:

Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Dassow Neubau (Ersatzneubau) Penny Markt westlich der B 105 (am bisherigen Standort)

hier:

Bekanntmachung der Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 und der Entwurf der zugehörigen Begründunq mit Umweltbericht sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan und die bereits vorlieqenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers zu wiederholen.

Der von der Stadtvertretung der Stadt Dassow in der Sitzung am 07.11.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, begrenzt:

-

im Norden:

durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-

im Osten:

durch die B 105,

-

im Süden und im Westen:

durch den vorhandenen Geh- und Radweg bzw. Gehölzflächen am Geh- und Radweg

und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden wiederholt in der Zeit

vom 04. Januar 2024 bis einschließlich 15. Februar 2024

im Internet unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/ Auslegungen und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planuncisportal M-V) veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die vorgenannten Unterlagen wiederholt im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg während folgender Öffnungszeiten:

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Montag - Donnerstag:

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

-

Dienstag und Donnerstag:

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

sowie nach vorheriger Terminvereinbarung zu anderen Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Dassow für den Penny Markt ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Übersichtsplan

Quelle: www.gaia-mv.de

Diese Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind in das Internet unter der Adresse https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) zur Einsichtnahme für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können die Planunterlagen und die umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen eingesehen sowie Stellungnahmen hierzu abgeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

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Postanschrift des Amtes: Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg

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E-Mail:

s.plieth@schoenberger-land.de

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Fax:

038828 / 330-2411

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Tel.-Nr.:

038828 / 330-1410

Während der angegebenen Zeiten sowie im Rahmen eines vereinbarten Termins können Stellungnahmen bei der oben genannten Stelle auch zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren lnhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren lnhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Folgende umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:

1.

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung

2.

Faunistische Bestandserfassung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) als Beitrag zum Umweltbericht für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 „Neubau (Ersatzneubau) PENNY-Markt westlich der B 105 (am bisherigen Standort)" der Stadt Dassow, Gutachterbüro Martin Bauer, Grevesmühlen, 01.September 2022

3.

Artenschutzfachliche Begutachtung des Gebäudes und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) für den Abbruch und Neubau des PENNY-Marktes in der Stadt Dassow, Gutachterbüro Martin Bauer, Grevesmühlen, 01.September 2022

4.

Natura 2000-Vorprüfung für die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB): „Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave" (DE 2031-301) „Stepenitz-, Radegast- und Maurinetal mit Zuflüssen" (DE 2132-303) „Traveförde und angrenzende Flächen" (DE 2030-392) im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Dassow Neubau (Ersatzneubau) Penny Markt westlich der B 105 (am bisherigen Standort), Stand September 2023

5.

Natura 2000-Vorprüfung für die Europäischen Vogelschutzgebiete (VSG):

„Feldmark und Uferzone an Untertrave und Dassower See" (DE 2031-471) „Stepenitz-Poischower Mühlenbach-Radegast-Maurine" (DE 2233-401) „Trave-förde" (DE 2031-401) im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Dassow Neubau (Ersatzneubau) Penny Markt westlich der B 105 (am bisherigen Standort), Stand September 2023

Die vorstehenden Unterlagen Umweltbericht und Fachgutachten enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Bestandsbeschreibung und Bestandsbewertung; Ausführungen zu den Gehölzstrukturen; Aussagen zu Wald, Auswirkungen des Vorhabens auf Gehölzbestände; Hinweise zu den relevanten Tierartengruppen Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien und Amphibien sowie Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf diese; Darstellung Eingriffs-/ Ausgleichsermittlung und vorgesehene Maßnahmen, Aussagen zu Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen für Brutvögel, Reptilien und Amphibien währen der Baumaßnahmen.

Schutzgut Fläche:

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben; Aussagen zur Flächenversiegelung.

Schutzgut Boden:

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastungen sowie Auswirkungen durch das Vorhaben; Information zu Bodenarten und deren Eigenschaften und zur Höhenlage des vorhandenen Geländes; Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Altlasten gemäß dem derzeitigen Kenntnisstand.

Schutzgut Wasser:

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastungen sowie Auswirkungen durch das Vorhaben; lnformationen zum Grundwasser und Oberflächenwasser; lnformationen zu Gewässern, lnformationen zur Lage des Plangebietes außerhalb von Trinkwasserschutzzonen; Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers durch weitere Nutzung der Ableitung in den Dassower Mühlenbach.

Schutzgüter Luft und Klima:

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie Aussagen zu mikroklimatischen und lufthygienischen Auswirkungen durch das Vorhaben.

Schutzgut Landschaftsbild:

Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes; Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Landschaftsbild, Maßnahmen zum Schutz des Schutzgutes Landschaftsbild.

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit:

Bestandsbeschreibung, Aussagen zur Vorbelastung (Einzelhandel, Verkehr), Auswirkungen durch das Vorhaben, Aussagen zur Nahversorgungsfunktion und Erholungsnutzung im Umfeld.

Schutzdut Kultur- und Sachgüter:

Bestandsbeschreibung; Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Bau- und Bodendenkmalen im Plangebiet gemäß dem derzeitigen Kenntnisstand; allgemeine Hinweise auf mögliche Funde von Bodendenkmalen im Plangebiet.

Natura 2000-Gebiete:

Lage des Plangebietes außerhalb der Natura 2000-Gebiete (Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2031-301 "Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave", DE 2132-303 „Stepenitz-, Radegast- und Maurinetal mit Zuflüssen", DE 2030-392 „Traveförde und angrenzende Flächen" und Europäisches Vogelschutzgebiet (VSG) DE 2031-471 "Feldmark und Uferzone an Untertrave und Dassower See", DE 2233-401 „Stepenitz-Poischower Mühlenbach-Radegast-Maurine", DE 2031-401 „Traveförde"), Vereinbarkeit der Planung mit den Schutz- und Erhaltungszielen, keine Veränderung der bereits durch den Bestand vorhandenen Auswirkungen.

6.

Umweltbezogene Stellungnahmen

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Dassow liegen vor und werden mit ausgelegt.

Hinweise zum Datenschutz

Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung

Dassow, den 19.12.2023

gez.Annett Pahl

(Siegel)

Bürgermeisterin der Stadt Dassow

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 19.12.2023 bekannt gemacht.