hier: | Bekanntmachung der Genehmigung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung der Stadt Dassow (Teilbereich der 5.Änderung des BP Nr. 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltbetrachtung / Umweltbericht gemäß § 6 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 8BGBL. | S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des TierhaltungskennzeichnungsG |
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 11.07.2023 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Neubekanntmachung im Zusammenhang mit der 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp" beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt.
Die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Neubekanntmachung wurde vom Landkreis Nordwestmecklenburg mit Schreiben vom 10.11.2023 mit folgender Maßgabe erteilt:
In der Abwägung zu den vorgebrachten Bedenken von zwei Einwandgebern der Öffentlichkeit sollte ergänzend auf die Ablehnung der Waldumwandlung zu Gunsten von Bauflächen eingegangen werden. In der Abwägung wurde daher zu dem Belang Wald ergänzt, dass von den Änderungen des Flächennutzungsplanes tatsächlich Waldflächen i. S. 2 LWaldG M-V betroffen sind. Eine entsprechende positive Waldumwandlungserklärung wurde vom Forstamt auf der Ebene des nachgelagerten des Bebauungsplans bereits ausgestellt.
Die Abwägung wurde ergänzt und durch Beitrittsbeschluss in der Sitzung vom 12.12.2023 bestätigt. Auch dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die Erteilung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Neubekanntmachung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert am 28. Juli 2023 (BGBI. I Nr. 221) bekannt gemacht.
Die genehmigte 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Neubekanntmachung wird mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung wirksam. Jede Person kann die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Neubekanntmachung und die dazugehörige Begründung ab diesem Tage im Amt Schönberger Land, Fachbereich Gemeindeentwicklung, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.
Zusätzlich ist die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Neubekanntmachung und die dazugehörige Begründung auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/amtsangehörige-Städte-Gemeinden/Stadt-Dassow/Rathaus/ Ortsrecht einsehbar.
Unbeachtlich werden
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Dassow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dassow, den 19.12.2023
gez. Annett Pahl | (Siegel) |
Bürgermeisterin | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 19.12.2023 bekannt gemacht.
Änderungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow