| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 23.11.2023 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohngebiet am Mühlenbruch" gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist es, die Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Hausgarten, privat" auf dem Flurstück 77/8, Flur 3 in der Gemarkung Selmsdorf Dorf, in ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO umzuwidmen, um dadurch eine Wohnbebauung auf dem gesamten Grundstück zu ermöglichen.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 sowie die dazugehörige Begründung werden zum Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom
04.01.2024 bis 08.02.2024
in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/ Auslegungen für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich dazu liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dienststunden zu folgenden Zeiten
| Montag bis Donnerstag: | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag: | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere lnformationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB" (Art. 13 DSGVO) zu entnehmen.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der lnternetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Billigung des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit bekannt gemacht.
Selmsdorf, den
gez. Marcus Kreft | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 19.12.2023 bekannt gemacht.