Titel Logo
Uns Amtsblatt
Ausgabe 12/2023
Amt Schönberger Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Selmsdorf

Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Flöhkamp"

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 23.11.2023 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Flöhkamp" gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung ist es, auf den Flurstücken 240/1 und 241/5 der Flur 3 in der Gemarkung Selmsdorf Dorf ein neues Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zur Erschließung der beiden Grundstücke in zweiter Reihe festzusetzen und somit die Umsetzung des Ursprungsplanes zu ermöglichen.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 sowie die dazugehörige Begründung werden zum Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom

04.01.2024 bis 08.02.2024

in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/ Auslegungen für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Unterlagen sind ebenfalls im Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) einsehbar.

Zusätzlich dazu liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dienststunden zu folgenden Zeiten

Montag bis Donnerstag:

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere lnformationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB" (Art. 13 DSGVO) zu entnehmen.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der lnternetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Billigung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit bekannt gemacht.

Selmsdorf, den 19.12.2023

gez. Marcus Kreft
Bürgermeister

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekantmachungen am 19.12.2023 amtlich bekannt gemacht.