Betrifft: | Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Wohnbebauung Rupensdorf" |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 mit der Gebietsbezeichnung „Wohnbebauung Rupensdorf" beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 umfasst die Flurstücke 64/1, 64/2, 72/7 sowie 72/8 (teilw.), Flur 1, Gemarkung Rupensdorf. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 wird erforderlich, um im Zentrum der Ortslage Rupensdorf den Wiederaufbau eines Einfamilienhauses planungsrechtlich vorzubereiten. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Innenentwicklung und der Nachverdichtung innerhalb der bebauten Ortslage Rupensdorf.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Dienststunden im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Dabei besteht bis zum 19.01.2024 auch die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.
Der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 wird hiermit bekannt gemacht.
Schönberg, den 19.12.2023
gez. Stephan Korn | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekantmachungen am 19.12.2023 amtlich bekannt gemacht.