Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 und § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.11.2023 nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem 3.Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022/23 werden
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| von bisher EUR | auf EUR |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 7.897.300 | 6.362.700 |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 8.646.500 | 8.621.200 |
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| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -749.200 | -2.258.500 |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 7.732.800 | 6.198.200 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 | 8.022.500 | 7.997.200 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -289.700 | -1.799.000 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 5.528.900 | 4.530.900 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 6.777.700 | 7.615.400 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -1.248.800 | -3.083.500 |
festgesetzt
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt | von bisher EUR | auf EUR |
| 0 | 3.000.000 |
Bleibt unverändert.
| von bisher | auf |
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| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 600.000 | 1.000.000 | EUR |
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt |
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| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 1.034.980 | EUR |
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| auf voraussichtlich | -474.319 | EUR |
| 2. | zum Finanzhaushalt |
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| der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | -1.405.800 | EUR |
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| auf voraussichtlich | -2.915.100 | EUR |
| 3. | zum Eigenkapital |
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| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 21.230.543 | EUR |
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| auf voraussichtlich | 19.721.243 | EUR |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 28.11.2023 erteilt.
Selmsdorf, den 30. November 2023
gez. Marcus Kreft | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.11.2023 angezeigt worden. Nach Prüfung der beschlossenen 3. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 ergehen folgende Entscheidungen:
Investitionskredite
Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von
3.000.000 EUR
(in Worten: drei Millionen Euro)
genehmigt.
Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen reduziert sich um die Beträge der Zuwendungen Dritter für Investitionen, die bisher nicht für die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2023 veranschlagt sind.
Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen mit Ausnahme von zweckgebundenen Zuweisungen sind zur Verringerung des Kreditbedarfes einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei den Investitionsvorhaben zwingend zu berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten und Angebote sind dementsprechend zu nutzen.
Kassenkredite
Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
1.000.000 EUR
(in Worten: eine Millionen Euro)
vollständig genehmigt.
Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde Selmsdorf bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2024 quartalsweise über den täglichen Stand der Inanspruchnahme der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten hat. Der Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten drei Monate beizufügen.
Weitere genehmigungspflichtige Festsetzungen sind nicht in der Haushaltssatzung enthalten.
Die vorstehende 3.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022/23 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17b während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Nachtragshaushaltssatzung wird auf der Internetseite https:/www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen am 30.11.2023 öffentlich bekannt gemacht.