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Ausgabe 12/2023
Amt Schönberger Land
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3. Nachtragshaushaltssatzung Gemeinde Selmsdorf für das Haushaltsjahr 2022/23

Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 und § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.11.2023 nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem 3.Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022/23 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt

____

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt

von bisher EUR

auf EUR

0

3.000.000

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Bleibt unverändert.

§ 4

Kassenkredite

von bisher

auf

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Bleibt unverändert.

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Bleibt unverändert.

§ 7

Weitere Vorschriften

Bleibt unverändert.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

2.

zum Finanzhaushalt

der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 28.11.2023 erteilt.

Selmsdorf, den 30. November 2023

gez. Marcus Kreft

(Siegel)

Bürgermeister
Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.11.2023 angezeigt worden. Nach Prüfung der beschlossenen 3. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 ergehen folgende Entscheidungen:

Investitionskredite

Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von

3.000.000 EUR

(in Worten: drei Millionen Euro)

genehmigt.

Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen reduziert sich um die Beträge der Zuwendungen Dritter für Investitionen, die bisher nicht für die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2023 veranschlagt sind.

Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen mit Ausnahme von zweckgebundenen Zuweisungen sind zur Verringerung des Kreditbedarfes einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei den Investitionsvorhaben zwingend zu berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten und Angebote sind dementsprechend zu nutzen.

Kassenkredite

Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von

1.000.000 EUR

(in Worten: eine Millionen Euro)

vollständig genehmigt.

Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde Selmsdorf bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2024 quartalsweise über den täglichen Stand der Inanspruchnahme der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten hat. Der Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten drei Monate beizufügen.

Weitere genehmigungspflichtige Festsetzungen sind nicht in der Haushaltssatzung enthalten.

Die vorstehende 3.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022/23 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an 7 Tagen nach Bekanntmachung im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17b während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die Nachtragshaushaltssatzung wird auf der Internetseite https:/www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen am 30.11.2023 öffentlich bekannt gemacht.

gez. Lenschow
Amtsvorsteher