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Uns Amtsblatt
Ausgabe 12/2024
Amt Schönberger Land
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Amtliche Bekanntmachungen - Bauleitplanung der Gemeinde Lüdersdorf

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Lüdersdorf

Betrifft:

Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ im Westen des Ortsteils Lüdersdorf

hier:

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sitzung am 26. November 2024 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.

Der Geltungsbereich der Änderungsfläche hat eine Größe von ca. 5.735 m² und wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch die Baugrundstücke entlang der Straße „Am Graben“,

im Osten durch Grünlandflächen mit randlichem Einzelbaumbestand,

im Süden durch angrenzende Grünlandflächen, ein Gehölz mit Feuchtbiotop („Grotwisch“) und

im Westen durch Waldbestand.

Im Einzelnen werden die folgenden Flurstücke der Gemarkung Lüdersdorf, Flur 1, einbezogen: 212/49; 212/50; 212/51; 212/52; 212/53; 212/54; 212/37 tw. (Fußweg) und 212/34 tw. (Verkehrsfläche „Am Graben“).

Die genaue Abgrenzung des Plangeltungsbereiches ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können die benannte Satzung der Gemeinde Lüdersdorf mit Begründung von diesem Tage an im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 23923 Schönberg, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan und die zugehörige Begründung werden ergänzend in das Internet unter der Adresse http://www.schoenberger-land.de sowie in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt.

Gemäß § 215 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf schriftlich gegenüber der Gemeinde Lüdersdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan Nr. 24 in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lüdersdorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets geltend gemacht werden.

Hinweise zum Datenschutz

Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Lüdersdorf, den 10.12.2024

gez. Prof. Dr. Huzel

(Siegel)

Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf

Übersichtsplan (ohne Maßstab)

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 12.11.2024 bekannt gemacht.