In der Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Nordwestmecklenburg über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 anlässlich des Jahreswechsels 2025/2026 vom 30.10.2025 wurde angeordnet, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 außerhalb der ausgewiesenen Flächen in dem Ort Grieben aus Gründen der Brandgefahr am 31.12.2025 und 01.01.2026 verboten ist.
Folgender Ort in Grieben wird zum Abbrennen von Raketen, „Römischen Lichtern“ und Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 ausgewiesen:
Dorfplatz / Festwiese in 23936 Grieben
(markierter Abbrennbereich auf Festwiese)
Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote gelten als Ordnungswidrigkeit gemäß § 46 SprengV und sind mit Geldbußen bis zu 10.000,- EURO bedroht.
Hinweis:
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 sind durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Verpackung deutlich erkennbar und dürfen an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Dazu gehören u.a. Raketen aller Art, Schwärmer, Knallkörper, Batterien, Knallfrösche und Kanonenschläge.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenpflegeheimen ist verboten.