Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.11.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung des Landrates des Landkreises Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 328.000 | 352.300 | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 482.200 | 514.200 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -154.200 | -161.900 | |
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| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 305.500 | 329.800 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] | 434.800 | 466.800 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -129.300 | -137.000 |
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| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 91.400 | 91.400 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 169.600 | 202.900 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -78.200 | -111.500 |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung)
| wird festgesetzt | von bisher 78.200 EUR | auf 111.500 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt | von bisher 0 EUR | auf 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher 500.000 EUR | auf 500.000 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt bleibt unverändert.
Die Regelungen bleiben unverändert.
Die Regelungen bleiben unverändert.
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt | ||
| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | ||
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| von bisher | -1.060.044 EUR |
|
| auf voraussichtlich | -1.067.744 EUR |
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| 2. | zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | ||
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| von bisher | -253.537 EUR |
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| auf voraussichtlich | -261.237 EUR |
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| 3. | zum Eigenkapital | ||
| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | ||
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| von bisher | 823.210 EUR |
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| auf voraussichtlich | 815.510 EUR |
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Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 26.11.2025 erteilt.
Menzendorf, den 27. November 2025
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde -Der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg- zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 26.11.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der im § 2 der Nachtragssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von
111.500 EUR
(in Worten: einhundertelftausendfünfhundert Euro)
genehmigt.
Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen reduziert sich um den Betrag der Zuwendungen Dritter für Investitionen, die bisher nicht für die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2025 veranschlagt sind.
Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen mit Ausnahme von zweckgebundenen Zuweisungen sind zur Verringerung des Kreditbedarfes einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei den Investitionsvorhaben zwingend zu berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten und Angebote sind dementsprechend zu nutzen.
Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass bei der Vergabe von Aufträgen die maßgeblichen nationalen und EU-Rechtsvorschriften über die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen zu beachten sind.
Kassenkredite
Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Nachtragssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
500.000 EUR
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)
vollständig genehmigt.
Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde Menzendorf bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2026 quartalsweise über den täglichen Stand der Inanspruchnahme der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten hat. Der Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten drei Monate beizufügen.
Weitere genehmigungspflichtige Festsetzungen sind nicht in der 1. Nachtragshaussatzung enthalten.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Gebäude in 23923 Schönberg, Amtsstraße 2, während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung öffentlich aus.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 27.11.2025 bekannt gemacht.