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Ausgabe 12/2025
Amt Schönberger Land
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Menzendorf für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.11.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung des Landrates des Landkreises Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

1.

im Ergebnishaushalt

von bisher EUR

der Gesamtbetrag der Erträge

328.000

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

482.200

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

von bisher EUR

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung)

wird festgesetzt

von bisher 78.200 EUR

auf 111.500 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt bleibt unverändert.

§ 7

Wertgrenzen

Die Regelungen bleiben unverändert.

§ 8

Bewirtschaftungsregeln

Die Regelungen bleiben unverändert.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

von bisher

-1.060.044 EUR

auf voraussichtlich

-1.067.744 EUR

2.

zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

-253.537 EUR

auf voraussichtlich

-261.237 EUR

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

823.210 EUR

auf voraussichtlich

815.510 EUR

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 26.11.2025 erteilt.

Menzendorf, den 27. November 2025

gez. Goerke
Bürgermeisterin
Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde -Der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg- zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 26.11.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der im § 2 der Nachtragssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen in Höhe von

111.500 EUR

(in Worten: einhundertelftausendfünfhundert Euro)

genehmigt.

Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen reduziert sich um den Betrag der Zuwendungen Dritter für Investitionen, die bisher nicht für die Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2025 veranschlagt sind.

Zusätzlich eingehende investive Einzahlungen mit Ausnahme von zweckgebundenen Zuweisungen sind zur Verringerung des Kreditbedarfes einzusetzen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist bei den Investitionsvorhaben zwingend zu berücksichtigen, Einsparungsmöglichkeiten und Angebote sind dementsprechend zu nutzen.

Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass bei der Vergabe von Aufträgen die maßgeblichen nationalen und EU-Rechtsvorschriften über die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen zu beachten sind.

Kassenkredite

Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Nachtragssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von

500.000 EUR

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

vollständig genehmigt.

Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde Menzendorf bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2026 quartalsweise über den täglichen Stand der Inanspruchnahme der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten hat. Der Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten drei Monate beizufügen.

Weitere genehmigungspflichtige Festsetzungen sind nicht in der 1. Nachtragshaussatzung enthalten.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Gebäude in 23923 Schönberg, Amtsstraße 2, während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung öffentlich aus.

gez. Goerke
Bürgermeisterin

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 27.11.2025 bekannt gemacht.