Titel Logo
Uns Amtsblatt
Ausgabe 2/2023
Amt Schönberger Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow

Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2022

Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Harkensee

hier:

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat am 21.01.2023 den Entwurf der Satzung über die Entwicklung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harkensee einschließlich Begründung inkl. Umweltbelange gebilligt und die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Dazu lag der Entwurf inkl. Umweltbelange der Entwicklungssatzung vom 05.09.2022 bis zum 07.10.2022 im Amt Schönberger Land aus. Im Rahmen der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kam es zu Änderungen und Ergänzungen, die eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machen.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  • Umstellung des Planungsinstrumentes auf eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

  • Ergänzung der Eingriffsbilanzierung

  • Erstellung einer Geruchs-Immissionsprognose zur Untersuchung der von der Rinderanlage (südlich des Plangebietes) ausgehenden Immissionen

  • Ergänzung der Planzeichnung sowie der Begründung um die Ergebnisse der Geruchs-Immissionsprognose

  • Verschiebung des Baufeldes um 5 m Richtung Norden

Das Plangebiet mit einer Größe von rund 0,4 ha liegt im Nordosten der Ortslage Harkensee. Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 31.01.2023 den erneuten Entwurf über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Harkensee (Ergänzungssatzung) gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 i. V. m § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.

Der erneute Entwurf der Ergänzungssatzung inkl. örtliche Bauvorschriften und der erneute Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom

vom 06. März 2023 bis einschließlich 20. März 2023

im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, 1. OG, an der Aushangtafel während der Dienststunden zu folgenden Zeiten:

-

Montag - Donnerstag:

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

-

Dienstag und Donnerstag:

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

sowie nach vorheriger Terminvereinbarung zu anderen Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Planunterlagen sind zusätzlich für den o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter der Adresse https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen für den Zeitraum der Öffentlichkeits-beteiligung zur Einsichtnahme eingestellt.

Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jeder Person können in dieser Zeit Stellungnahmen zum erneuten Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Darüber hinaus können die Unterlagen am o.g. Ort innerhalb der Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung unter der Telefonnummern 038828 / 330-1400 oder per E-Mail unter g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de bzw. s.mueller@schoenberger-land.de unter der Nummer 038828 330-1411 eingesehen werden.

Die Stadt Dassow weist darauf hin, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des erneuten Entwurfes der Ergänzungssatzung abgegeben werden können.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Übersichtsplan:

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Dassow, den 14.02.2023

gez. Annett Pahl

(Siegel)

Bürgermeisterin

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.