| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 14.02.2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 mit der Gebietsbezeichnung „Wohngebiet am Mühlenbruch“ beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 umfasst die Flurstücke 77/8, 78/10 (teilw.) sowie 79/15 (teilw.), Flur 3, Gemarkung Selmsdorf Dorf. Das Planungsziel besteht in der Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes in nördliche Richtung. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Nachverdichtung innerhalb des Wohngebietes am Mühlenbruch.
Die Öffentlichkeit kann sich während der Dienststunden im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Dabei besteht bis zum 17.03.2023 auch die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.
Geltungsbereich der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohngebiet am Mühlenbruch“ der Gemeinde Selmsdorf
Der Aufstellungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 wird hiermit bekannt gemacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Selmsdorf, den 14.02.2023
gez. Marcus Kreft | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.