| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 14.02.2023 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlenberg“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 14.02.2023 den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlenberg“ aufgestellt. Dieser verfolgt das Ziel, künftige Nutzungen im Zusammenhang mit dem Deponiebetrieb zu steuern und so eine abgestimmte Entwicklung innerhalb des Gemeindegebietes zu schaffen. Des Weiteren verfolgt der Bebauungsplan Nr. 18 das Ziel, im nordwestlichen Bereich des Deponiegeländes ein Baugebiet für die Ansiedlung von Betrieben, die sich überwiegend mit der Aufbereitung und der Weiterverarbeitung von Wertstoffen sowie der Erzeugung, Umwandlung und Speicherung von regenerativen Energien beschäftigen, planungsrechtlich vorzubereiten. Aufgrund dieser Ergänzung entwickelt sich der Bebauungsplan Nr. 18 nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan i. d. F. der 9. Änderung der Gemeinde Selmsdorf. Zur Beachtung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf erfolgt mit zwei Teilbereichen, die den Planungen des Bebauungsplanes Nr. 18 entsprechen. Der Teilbereich 1 befindet sich westlich des vorhandenen Deponiebetriebes und umfasst das geplante Sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gewerbefläche am Kirchenholz“. Teilbereich 2 befindet sich östlich des vorhandenen Deponiebetriebes und soll im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 18 aufgeforstet werden. Die Darstellungen werden im Rahmen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend angepasst.
Da die geplanten Flächenausweisungen im Verhältnis zum vorhandenen Deponiebetrieb nur eine geringe Flächengröße umfassen, wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung dazu liegen zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit
vom 06.03.2023 bis zum 13.04.2023
im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, 1. OG an der Aushangtafel, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dienststunden zu folgenden Zeiten:
| Montag bis Donnerstag: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag: | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Darüber hinaus können die Unterlagen am o.g. Ort innerhalb der Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung unter der Telefonnummern 038828 / 330-1400 oder per E-Mail unter g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de bzw. s.mueller@schoenberger-land.de unter der Nummer 038828 330-1411 eingesehen werden.
Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Änderungsbereiche der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf
Die Billigung des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit bekannt gemacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Selmsdorf, den 14.02.2023
gez. Marcus Kreft | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.