Titel Logo
Uns Amtsblatt
Ausgabe 2/2023
Amt Schönberger Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Amtes Schönberger Land

Amt Schönberger Land

- Der Gemeindewahlleiter -

Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die Stadtvertretung Schönberg

Gemäß § 46 des Landes-und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) wird festgestellt, dass der Sitz der mit Wirkung vom 06.01.2023 aus der Stadtvertretung Schönberg ausgeschiedenen Person Callies, Jörn auf Grund des Gemeindewahlergebnisses in der Stadt Schönberg am 26.05.2019 auf die Ersatzperson Kappel, Dirk übergeht. Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß § 46 Abs. 4 i.V.m. § 35 LKWG M-V jeder Wahlberechtigte in der Stadt Schönberg binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch bei der Gemeindewahlleitung des Amtes Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg, erheben.

Schönberg, den 02.02.2023

gez.Lehmann
Gemeindewahlleiter

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 01.02.2023 bekannt gemacht.