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Ausgabe 2/2023
Amt Schönberger Land
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1. Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Dassow für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (Parkgebührenordnung) vom 19.01.2023

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBI. I S. 310, 919) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2020 (BGBI. I S. 1653) in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 08. Juli 2010 (GVOBI. M-V 2010, S. 4080) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung Dassow vom 05.01.2023 folgende 1. Änderung zu der Parkgebührenordnung vom 06.10.2020 beschlossen.

Artikel 1

Änderung der Gebührenordnung

Die Parkgebührenordnung der Stadt Dassow für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (Parkgebührenordnung) vom 06.10.2020 wird in § 2 (1) geändert und erhält folgende Fassung:

„§ 2 Höhe der Gebühren“

(1) Für die in § 1 dieser Gebührenordnung genannten Parkplätze werden folgende Parkgebühren erhoben:

In den vorstehend genannten Gebühren ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer (unter gesondertem Ausweis) enthalten.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Dassow für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (Parkgebührenordnung) tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Dassow, den 19. Januar 2023

gez. Annett Pahl
Bürgermeisterin

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 19.01.2023 bekannt gemacht.