Die Gemeindewahlbehörde des Amtes Schönberger Land sucht Interessierte, die Demokratie hautnah miterleben und sich direkt an der Durchführung der Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 beteiligen möchten.
Voraussetzung: Die Engagierten sind am Wahltag wahlberechtigt, also Deutsche oder Unionsbürgerinnen/Unionsbürger und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt.
Um einen reibungslosen Ablauf der Europa- und Kommunalwahl gewährleisten zu können, werden etwa 200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Sie kommen in den einzelnen Wahlvorständen zum Einsatz (Urnen- und Briefwahlvorstände).
Eine Auswahl ist zwischen den folgenden Positionen möglich: Wahlvorsteher/-in, Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in, Schriftführung, Stellvertretende Schriftführung, Beisitzer.
Für den Einsatz als Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferin gibt es je nach Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung, die wie folgt gestaffelt ist:
| Mitglieder der Wahlvorstände | ||
| Funktion | Hauptwahl | (Stichwahl) |
| Vorsitzende/Vorsitzender | 100,00 € | 100,00 € |
| Schriftführer/Schriftführerin | 90,00 € | 90,00 € |
| Weitere Mitglieder | 80,00 € | 80,00 € |
Für das leibliche Wohl am Wahltag wird gesorgt.
Wer Interesse hat, in einem der Wahlvorstände mitzuwirken und seine Bereitschaft erklären möchte, kann sich unter Telefon 038828 / 330-5100, persönlich im Ordnungsamt des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, Zimmer 103/104, oder per E-Mail an wahlen@schoenberger-land.de melden oder das angehängte Formular nutzen und es an folgende Adresse senden: Amt Schönberger Land, Gemeindewahlbehörde, Am Markt 15, 23923 Schönberg.
Mit freundlichen Grüßen