Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Siemz-Niendorf zum 31.12.2022 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Siemz-Niendorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Siemz-Niendorf hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 (i.d.F. vom 27.09.2023) der Gemeinde Siemz-Niendorf zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1, 3 bis 5 und 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens der
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
| T€ 3.022,70 | |
| % 68,4 | |
| % 99,3 | |
| Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen zum 31. Dezember 2022 | |
| % 0,7 |
Die Gemeinde Siemz-Niendorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht.
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt | T€ - 37,6 |
| T€ 0,0 | |
| Zweckgebundene Ergebnisrücklagen wurden gebildet in Höhe von | T€ 0,0 |
| Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | T€ - 37,6 |
| Der Ergebnisvortrag aus den Haushaltsvorjahren beträgt | T€ - 1.406,8 |
Im Haushaltsjahr 2022 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben.
Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahr ist im Haushaltsjahr 2022 der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung, gemäß § 16, Abs. 2 GemHVO-Doppik, gegeben.
| |
| T€ 0,0 | |
| durch Eigenmittel | T€ 0,0 |
| Die Investitionskredite haben unter Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um | T€ 0,0 |
| T€ 130,2 |
Im Haushaltsjahr 2022 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik unter der Berücksichtigung der Ergebnisse des Haushaltsvorjahres in der Ergebnisrechnung nicht gegeben und in der Finanzrechnung erreicht.
Die Gemeinde Siemz-Niendorf hat eine Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes erstellt. Diese wurde am 03.02.2022 durch die Gemeindevertretung beschlossen und der Rechtsaufsicht des LK NWM mit der Haushaltssatzung 2022 vorgelegt. Mit Schreiben vom 11.02.2022 wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Siemz-Niendorf genehmigt.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Siemz-Niendorf geben nach unserer Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind.
Siemz-Niendorf, 07.11.2023
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung Siemz-Niendorf die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 der Gemeinde Siemz-Niendorf in der Fassung vom 27.09.2023 zu empfehlen. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlussprüfung 2022 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 30.01.2024 bekanntgegeben.
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Siemz-Niendorf werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Siemz-Niendorf, 13.02.2024
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 14.02.2024 bekannt gemacht.