MECKLENBURG - VORPOMMERN
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erfolgt in diesem Jahr eine Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützter Biotope und von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie in Teilen der Städte Schönberg und Dassow sowie den Gemeinden Selmsdorf und Grieben. Das Untersuchungsgebiet ist Karte zu entnehmen.
Bei den Untersuchungen handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen gesetzlich geschützte Biotope oder Lebensraumtypen vorkommen bzw. mit ihrem Vorkommen zu rechnen ist, betreten werden.
Nach § 9 Abs. 1 Ziffer 1 NatSchAG M-V sind Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben berechtigt, Grundstücke - mit Ausnahme von Wohngebäuden - zu betreten, um Erhebungen oder ähnliche Arbeiten durchzuführen sowie Fotografien anzufertigen.
Die ausführenden Personen bzw. Nachauftragnehmer werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben besonders schonend vorgehen und führen ein Schreiben der Beauftragung mit.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bittet den betroffenen Personenkreis auf diesem Wege um Verständnis. Für die Beantwortung von Fragen stehen Ihnen Frau Winkel (Tel. 0385 / 588-66416) und Herr Terhalle (Tel. 0385 / 588-66413) als Projektverant-wortliche gerne zur Verfügung.
Die Planung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gefördert.
Schwerin, 23.01.2024
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 24.01.2024 bekannt gemacht.