Amt Schönberger Land
Der Amtsvorsteher als Gemeindewahlbehörde
Gemäß § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V i. V. m. § 1 Abs. 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V haben die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Schönberger Land die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Schönberger Land übertragen.
Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land hat in seiner Sitzung am 14.12.2024 für die am 9. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen
als Gemeindewahlleiter
Herrn Lars Sperling
sowie als Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters
Frau Anja Surkamp
gewählt.
Der Gemeindewahlleiter und dessen Stellvertretung sind wie folgt erreichbar:
| Funktion | Name | Telefon | Fax | |
| Gemeindewahlleiter | Lars Sperling | 038828 / 330-1600 | 038828 / 330-2600 | |
| Stellv. Gemeindewahlleiterin | Anja Surkamp | 038828 / 330-1300 | 038828 / 330-2300 |
| Anschrift der Gemeindewahlbehörde: | Amt Schönberger Land |
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| Der Amtsvorsteher |
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| Am Markt 15 |
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| 23923 Schönberg |
Schönberg, den 13.02.2024