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Uns Amtsblatt
Ausgabe 2/2025
Amt Schönberger Land
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Roduchelstorf

Quelle: © GeoBasis-DE/M-V 2025

Betrifft:

Ergänzungssatzung Nr. 1 „Hof Rabensdorf“ der Gemeinde Roduchelstorf

hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roduchelstorf hat in Ihrer Sitzung am 09.01.2025 die Aufstellung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die Ergänzungssatzung Nr. 1 „Hof Rabensdorf“ für das Gebiet westlich und östlich der Straße „Am Sportplatz“ und nördlich der Hauptstraße (B104) in der Gemeinde Roduchelstorf beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung Nr. 1 „Hof Rabensdorf“ ist im Übersichtsplan dargestellt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Mit Aufstellung der Ergänzungssatzung möchte die Gemeinde der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde nachkommen und Bauplätze für eine Einzel-, Doppel- und/oder Mehrfamilienhausbebauung schaffen.

Die Aufstellung der Innenbereichsatzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen erfolgt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB sind gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB entsprechend anzuwenden. Von der Möglichkeit des Verzichtes auf die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird abgesehen.

Die Satzungen nach § 34 BauGB (Innenbereichssatzungen) bedürfen keiner Umweltprüfung und daher keines Umweltberichts. Voraussetzung für die Aufstellung einer solchen Satzung ist es, dass die Zulässigkeit von UVP pflichtigen Vorhaben nach Anlage 1 zum UVPG oder nach Anlage 1 zum LUVPG nicht begründet wird (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB) und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten bestehen (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 BauGB). Diese Voraussetzung ist im Satzungsgebiet gegeben.

Der Vorentwurf der Ergänzungssatzung Nr. 1 „Hof Rabensdorf“ für das Gebiet westlich und östlich der Straße „Am Sportplatz“ und nördlich der Hauptstraße (B104) in der Gemeinde Roduchelstorf mit Begründung und den vorliegenden Gutachten sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung können in der Zeit vom

vom 04. März 2025 bis einschließlich 20. März 2025

auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de während der Dauer der Veröffentlichung (Veröffentlichungsfrist) gemäß § Abs. 1 BauGB eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, in 23923 Schönberg, während folgender Zeiten:

-

Montag - Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

-

Dienstag

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

-

Donnerstag

von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 038828/330-1410) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren sowie Anregungen zu den Inhalten schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können zudem per E-Mail an bauleitplanung@schoenberger-land.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Auch die Meinung von Kindern und Jugendlichen ist gefragt: Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planung der Gemeinde zu informieren und Anregungen anzubringen. Für Fragen steht der Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land (Tel. 038828 / 330 1410) gerne zur Verfügung.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Roduchelstorf, den 18.02.2025

gez. Petra Kassow
(Siegel)
Bürgermeisterin der Gemeinde Roduchelstorf