Quelle: Bebauungsplanentwurf auf Grundlage der digitalen Flurkarte des Landkreises Nordwestmecklenburg
| Betrifft: | Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Dassow für einen Teilbereich in der Ortslage Barendorf nordwestlich der Seestraße am Dorfteich |
| hier: | Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB. |
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2024 den Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs.2 BauGB beschlossen.
Das Planungsziel ist die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken für die Stadt Dassow im zentralen Ortslagenbereich Barendorfs. Die Erschließungssicherung ist über eine verkehrsgerechte, neu herzustellende, Anbindung an das bestehende Baugebiet entlang der Straße Strandkoppel auszurichten.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet ist dem nachfolgendem Lageplan zu entnehmen und umfasst die Flurstücke 55, 57 und 58 (ganze Parzellen) sowie Teile der Flurstücke 142 und 143 („Strandkoppel“), Flur 3 der Gemarkung Barendorf (Ausschnitt ohne Maßstab):
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der von der Stadtvertretung gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des o.g. Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung und dem Planentwurf, Festsetzungen und der Satzung samt der Begründung werden in der Zeit vom
04. März 2025 bis einschließlich 11. April 2025
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de während der Dauer der Veröffentlichung (Veröffentlichungsfrist) eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die oben genannten Planunterlagen während der o.g. Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, in 23923 Schönberg, während folgender Zeiten:
| - | Montag - Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, |
| - | Dienstag | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| - | Donnerstag | von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 038828/330-1410) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@schoenberger-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege schriftlich abgegeben werden.
| - | Postanschrift des Amtes: Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg |
| - | Fax: 038828 / 330-2411. |
| - | Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten sowie im Rahmen eines vereinbarten Termins im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 23923 Schönberg auch zur Niederschrift abzugeben. |
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Bau GB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Dassow, den 18.02.2025
gez. Sascha Kuhfuß | (Siegel) |
Bürgermeister der Stadt Dassow | |