Quelle: © GeoBasis-DE/M-V 2025
| Betrifft: | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage“ für das Gebiet westlich der Ortslage Sabow, östlich der Maurine und nördlich der Bundesautobahn A 20 in der Gemeinde Siemz-Niendorf |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf hat in Ihrer Sitzung am 12.12.2024 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage“ für das Gebiet westlich der Ortslage Sabow, östlich der Maurine und nördlich der Bundesautobahn A 20 in der Gemeinde Siemz-Niendorf beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage“ ist im Übersichtsplan dargestellt.
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in einem regulären Verfahren mit allen nach Baugesetzbuch erforderlichen Beteiligungsschritten, einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, welche in Form des Umweltberichtes gesonderter Teil der Begründung wird.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Übersichtsplan
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Siemz-Niendorf, den 18.02.2025
gez. Anne Haberkorn | (Siegel) |
Bürgermeisterin der Gemeinde Siemz-Niendorf | |