Amt Schönberger Land
- Der Gemeindewahlleiter -
GemÃ¤ß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der zurzeit geltenden Fassung hat Frau Petra Zacharias mit Schreiben vom 16.01.2025 erklärt, dass sie ihr Mandat als Gemeindevertreterin niederlegt.
Der Sitz geht gemÃ¤ß § 46 Abs. 2 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Initiative für eine ökologische und soziale Politik in der Gemeinde Lüdersdorf (INI) über, aus dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.
GemÃ¤ß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf
Herrn Thomas Böhm
übergeht. Herr Böhm hat den Sitz in der Gemeindevertretung angenommen. Der Ãbergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Lüdersdorf und die untere Rechtsaufsichtbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe beim Gemeindewahlleiter, 23923 Schönberg, Am Markt 15, zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Schönberg, den 21.01.2025