| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Bekanntmachung der Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2022 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung gebilligt. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) betrifft einen kleinen Bestandteil der Schloss Pötenitz gehörenden denkmalgeschützten Gartenanlage. Gleichzeitig ist der Änderungsbereich Bestandteil der in Aufstellung befindlichen 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp". Der Änderungsbereich des FNP liegt im Nordosten des Pangebiets.
Ziel ist es, die im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung neuen Flächenzuschnitte mit ihren Geometrien in der vorbereiteten Bauleitplanung darzustellen. Die angestrebten Arten der Flächennutzungen bleiben erhalten. Die vorliegende Änderung des FNP geschieht im Parallelverfahren zur 5.Änderung des Bebauungsplans.
Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen; der Änderungsbereich ist gelb gekennzeichnet.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung liegt erneut in der Zeit
vom 13.04.2023 bis einschließlich 16.05.2023
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg, während folgender Öffnungszeiten:
| Montag - Donnerstag: | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, |
| Dienstag und Donnerstag: | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
und darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Planunterlagen sind zusätzlich für den o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land wegen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB ohne Umweltbetrachtung / Umweltbericht unter der Adresse https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen für den Zeitraum der Öffentlichkeits-beteiligung zur Einsichtnahme eingestellt.
Die Verträglichkeit der Planung mit den Natura-2000-Gebieten wurde bereits in der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) nachgewiesen. Als umweltbezogene Informationen werden die entsprechenden Vorprüfungen nochmals mit ausgelegt:
| - | Natura 2000 - Vorprüfung GGB DE 2031-301 Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave, grünblau Landschaftsarchitektur Kirsten Fuß |
| - | Natura 2000 - Vorprüfung VSG DE 2031-471 Feldmark und Uferzone an Untertrave und Dassower See, grünblau Landschaftsarchitektur Kirsten Fuß |
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können sich alle an der Planung Interessierten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Von allen an der Planung Interessierten können Stellungnahmen hervorgebracht werden.
| - | Postanschrift des Amtes: Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg |
| - | E-Mail: s.mueller@schoenberger-land.de |
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorzubringen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die ursprüngliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte bereits am 27.01.2023. Aus formalen Gründen muss diese Bekanntmachung erneut erfolgen. Die ursprüngliche Auslegungsfrist begann am 06.02.2023 und endete am 16.03.2023. Durch die erneute Bekanntmachung ändert sich diese Frist.
Dassow, den 21.03.2023
gez. Annett Pahl | (Siegel) |
Bürgermeisterin der Stadt Dassow | |
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 23.03.2023 bekannt gemacht.