Aufgrund der §§ 2, 4 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), §§ 11, Abs. 1, 32 Absatz 1 Nr. 4 in Verbindung mit 24 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 612) sowie der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom 11. Dezember 2023 (GVOBl. M-V 2023, S. 941) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf in ihrer Sitzung am 30. Januar 2024 folgende 2. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lüdersdorf beschlossen:
Der § 1 erhält folgende Fassung:
Als Abgeltung der zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstandenen Aufwendungen erhalten ehrenamtliche Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Lüdersdorf Entschädigungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
| 1. | Gemeindewehrführer | 350,00 EUR/Monat |
| 2. | Stellv. Gemeindewehrführer | 175,00 EUR/Monat |
| 3. | Ortswehrführer | 200,00 EUR/Monat |
| 4. | Stellv. Ortswehrführer | 100,00 EUR/Monat |
Der § 2 erhält folgende Fassung:
Darüber hinaus werden an Personen mit besonderen Aufgaben Entschädigungen für die entstandenen Aufwendungen in folgender Höhe gezahlt:
| 1. | Gerätewart – Ortswehr | 100,00 EUR/Monat |
| 2. | Atemschutzgerätewart Gemeindewehr | 100,00 EUR/Monat |
| 3. | Jugendwart | 125,00 EUR/Monat |
| 4. | stellv. Jugendwart | 62,50 EUR/Monat |
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigung für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lüdersdorf tritt rückwirkend am 01.01.2024 in Kraft.
Lüdersdorf, den 28. Februar 2024
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 29.02.2024 bekannt gemacht.