tER BALK LAUDAN Landschaftsarchitekten PARTG MBB
| hier: | Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes |
Die Gemeinde Lüdersdorf gibt hiermit bekannt, dass der Entwurf des Landschaftsplans 2025 öffentlich ausgelegt wird. Die öffentliche Beteiligung dient der Transparenz und ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sich über die Planungen zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.
Die Gemeindevertretung und der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf haben in ihrer Sitzung am 13. März 2025 den Entwurf zur Fortschreibung des Landschaftsplans 2025 bewilligt und die öffentliche Auslegung gemäß den gesetzlichen Vorgaben angeordnet.
Gemäß § 11 Abs. 4 BNatSchG sind Landschaftspläne mindestens alle zehn Jahre daraufhin zu prüfen sind, ob und in welchem Umfang eine Fortschreibung des Landschaftsplans erforderlich ist. Dies gilt insbesondere, sobald und soweit wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.
Die Gemeinde Lüdersdorf hat im Jahr 2004 einen Landschaftsplan aufgestellt, der zum damaligen Zeitpunkt in den Flächennutzungsplan integriert wurde. Aufgrund von wesentlichen Veränderungen in der naturräumlichen Ausstattung des Gemeindegebiets und veränderter Flächennutzungen im Verlauf der letzten 20 Jahre sowie aufgrund veränderter rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sind die Zielvorstellungen des Landschaftsplanes gem. § 11 Abs. 4 BNatSchG fortzuschreiben. In der jetzt erfolgten Fortschreibung wurden Themen wie Biotopverbund, Natura 2000, Ausgleich und Ersatz, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserrahmenrichtlinie, Klimaanpassungsstrategie und Erneuerbare Energien ebenso aufgenommen, wie Satzungen (Bauleitpläne) und diverse übergeordnete Rahmenpläne.
Der Entwurf der Fortschreibung des Landschaftsplans 2025 der Gemeinde Lüdersdorf und den zugehörigen Erläuterungstext sowie die Karte „Entwurf“ im Maßstab 1:10.000 liegen in der Zeit:
vom 10.04.2025 bis einschließlich 19.05.2025
im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg während folgender Öffnungszeiten:
| - | Montag - Donnerstag: | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| - | Dienstag: | von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| - | Donnerstag: | von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Fortschreibung des Landschaftsplans für die Gemeinde Lüdersdorf wurde notwendig, um neue naturschutzfachliche Anforderungen sowie die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde zu berücksichtigen. Der Plan ist eine wichtige Grundlage für den Natur- und Landschaftsschutz, die Bauleitplanung sowie die nachhaltige Entwicklung von Erholungsräumen.
Während des Auslegungszeitraums können interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange den Landschaftsplan einsehen und Stellungnahmen abgeben.
Schriftliche Stellungnahmen können an das Amt Schönberger Land, Fachbereich IV, oder per E-Mail an bauleitplanung@schoenberg-land.de gesendet werden.
Mündliche Stellungnahmen können während der Öffnungszeiten im Amt zur Niederschrift gegeben werden.
Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können gemäß den gesetzlichen Vorgaben unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Lüdersdorf, den 18.03.2025
gez. Prof. Dr. Erhard Huzel | (Siegel) |
Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf | |