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Ausgabe 3/2025
Amt Schönberger Land
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Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die Stadtvertretung Dassow


Amt Schönberger Land

- Der Gemeindewahlleiter -

Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die Stadtvertretung Dassow

Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Fabian Horn mit Schreiben vom 11.03.2025 erklärt, dass er sein Mandat als Stadtvertreter niederlegt.

Der Sitz geht gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) über, aus dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf

Herrn Sven Dutschke

übergeht. Herr Dutschke hat den Sitz in der Stadtvertretung angenommen.

Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte der Stadt Dassow und die untere Rechtsaufsichtbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe beim Gemeindewahlleiter, 23923 Schönberg, Am Markt 15, zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung

Schönberg, den 13.03.2025

gez. Sperling
Gemeindewahlleiter

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 13. März 2025 bekannt gemacht.