| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 13.04.2023 den Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Kurzstucken“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Selmsdorfer Landstraße mit einseitigem Geh- und Radweg. Durch die neue Planung ergeben sich auch Änderungen im rechtskräftigen Teilbereich 1 des Bebauungsplanes Nr. 9, da die Erschließungsanlagen im Einfahrtsbereich entsprechend der geänderten Planung angepasst werden müssen.
Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 sowie die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom
im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, 1. OG an der Aushangtafel, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dienststunden zu folgenden Zeiten
| Montag bis Donnerstag: | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag: | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Postanschrift des Amtes: Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg
E-Mail: s.mueller@schoenberger-land.de
Fax: 038828 330-2411
Die Gemeinde weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Kurzstucken“ der Gemeinde Selmsdorf
Die Billigung des Entwurfes der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit bekannt gemacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.de/Datenschutzerklärung
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Selmsdorf, den 18.04.2023
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 19.04.2023 bekannt gemacht.