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Uns Amtsblatt
Ausgabe 4/2023
Amt Schönberger Land
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Jugendsozialarbeiters/in

Stadt Schönberg

Der Bürgermeister

Bei der Stadt Schönberg im Landkreis Nordwestmecklenburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer

Jugendsozialarbeiters/in

In Vollzeit zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.

Zum Aufgabengebiet zählen insbesondere:
  • die Durchführung der allgemeinen offenen Jugendarbeit als kommunale Aufgabe

  • die Organisation von Veranstaltungen für Jugendliche (insbesondere in den Schulferien)

  • die Zusammenarbeit mit Vereinen, Jugendgruppen und Verbänden

  • Jugendklubleitung

Ihr Profil
  • Voraussetzung ist der Abschluss als staatl. anerkannte/r Sozialpädagogin/Sozialpädagoge, Sozialpädagogin (FH), Dipl. Sozialarbeiter/in oder staatl. anerkannte/r Erzieher/in mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich der Jugendhilfe.

  • Guter Umgang mit Jugendlichen, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen wird vorausgesetzt.

  • Von den Bewerber-/innen wird eine selbstständige Arbeitsweise, Kommunikationsfähigkeit sowie ein sicheres und freundliches Auftreten erwartet.

  • Der Führerschein der Klasse B sollte vorhanden sein.

Vergütung
  • Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD. Die Entgeltgruppe richtet sich entsprechend nach der Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers.

Aufgrund des Aufgabengebietes kann sich die Arbeitszeit auf die Abendstunden, Wochenenden sowie Sonn- und Feiertage verlagern.

Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung berücksichtigt.

Bewerbungen mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Tätigkeitsnachweisen, Zeugniskopien) sind bis zum 19. Mai 2023 an das Amt Schönberger Land, Fachbereich I - Zentrale Dienste, am Markt 15, 23923 Schönberg zu senden. Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Bewerbungen per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf-Format einreichen. Andere Office-Dokumente können nicht verarbeitet werden. Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu übersenden, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, bitte darauf hinweisen.

Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

Kontakt

Amt Schönberger Land, Fachbereich I

Am Markt 15 in 23923 Schönberg

Tel.: 038828 / 330 1110 oder 1111

E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de

Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu.